Abtreibung – leicht gemacht?

Irland hat’s vorgemacht. Im katholisch dominierten, lange Zeit erzkonservativen Irland war die Legalisierung der Abtreibung nicht denkbar. Doch wo immer Abtreibungen illegal sind, verschwindet nicht auf einmal der Bedarf. Sie werden immer noch durchgeführt, doch nicht mehr in Kliniken und Praxen qualifizierter Mediziner_innen, was verheerende Folgen hat: Frauen werden unfruchtbar, erleiden eine Sepsis, verbluten und werden psychisch schwer traumatisiert. Wurden sie in Irland dann noch erwischt, drohte ihnen bis zu 14 Jahre Haft. Diese Horrorszenarien trafen zwar nicht auf jede Frau zu, die sich in Irland für einen Schwangerschaftsabbruch entschied, da viele Frauen nach England reisten, aber es gab sie. Nun aber ist dieses dunkle Kapitel irischer Rechtsprechung mit dem klaren Ergebnis von 66,4 Prozent für die Lockerung des strikten Abtreibeverbots hoffentlich bald Geschichte.

 

In Deutschland wurde im Kampf für die Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper bereits 1974 ein wichtiger Erfolg erzielt. Unter großem Protest und mit einem aufsehenerregenden Titelblatt des Stern, auf dem Frauenportraits unter der Überschrift „Ich habe abgetrieben“ zu sehen waren, errang man zumindest eine Reform des § 218 StGB, der Abtreibung unter Strafe stellt. Abgeschafft wurde er allerdings nicht. Stattdessen einigte man sich auf die sogenannte Fristenlösung, die es Frauen ermöglicht, innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei eine Abtreibung von einem Facharzt oder einer Fachärztin durchführen zu lassen, wenn sie zuvor eine Schwangerschaftskonfliktberatung durchlaufen hat und noch drei Tage Bedenkzeit zwischen Beratung und Abbruch hatte.

 

Frauen und Mediziner_innen arrangierten sich mit dieser Reglung. Sie hat immer noch massive Probleme, weil sie Frauen in ihrer Entscheidung über ihren Körper teilweise entmündigt, sie kriminalisiert, Ärzt_innen ebenfalls in eine Schmuddelecke drängt und Abtreibungsgegner_innen die Oberhand lässt. Bereits diese Gründe wären Anlass genug, für eine Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch zu sein, aber er selbst war es nicht, der jüngst eine erneute Debatte um das Thema Abtreibung in Deutschland entfachte. Grund für bundesweites Aufsehen war nun §219a, ein Paragraph, der bislang ein Schattendasein fristete und im Wortlaut selbst einigen Ärzt_innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nicht bekannt war. Doch was besagt er überhaupt?

 

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise

1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder

2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

[…]

 

Wo liegt nun das Problem? Wer könnte wollen, dass es Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gibt? Die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel zumindest nicht und dennoch wurde sie im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, weil sie gegen § 219a verstoßen haben soll. Dass sie für Schwangerschaftsabbrüche wirbt, war ihr nicht bewusst. Sie hatte keine Rabattaktionen, Sonderangebote oder Werbebanner und doch wurde ein selbsternannter Lebensschützer auf sie aufmerksam. Yannick Hendricks, der sich in Zeitungsinterviews lieber Markus Krause nennt, hat das Anzeigen von Ärzt_innen nach eigener Aussage für sich als Hobby entdeckt. So sucht er systematisch in den Leistungsspektren auf den Homepages von Ärzt_innen nach einem einzigen Spiegelstrich: „Schwangerschaftsabbruch“. Sobald er fündig wird, erstattet er Anzeige. Dies war auch Kristina Hänel zum Verhängnis geworden. Auf ihrer Seite stand und steht immer noch, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Nicht mehr und nicht weniger. Da sie Abbrüche nicht unentgeltlich durchführt und diese unscheinbare Information zu einer medizinischen Leistung öffentlich einsehbar bereithält, verstößt sie bereits gegen § 219a.

 

Spätestens dieser Umstand demaskiert dieses Gesetz, das in Wirklichkeit gar nicht nur Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, sondern auch das Anbieten jedweder Information zu diesem Thema zu verhindern sucht, sofern sie von denen zur Verfügung gestellt wird, die sich am besten damit auskennen und für ihre Leistung bezahlt werden. Das hat zur Folge, dass Frauen in Not, die im Internet nach Informationen suchen, vor allem auf Seiten von selbsternannten Lebensschützer_innen (allen voran www.babykaust.de) landen. Dort erhalten sie alles andere als seriöse Informationen und werden in dieser schwierigen Phase, in der sie über eine Abtreibung nachdenken, psychisch traumatisiert. Dabei sollte eine Frau bei einer so schweren Entscheidung doch jede Unterstützung erhalten, die zur Verfügung steht.

 

Diesen Zustand empfand auch Kristina Hänel als unhaltbar, als sie nach ihrer unerwarteten Anzeige entschied, nicht einfach das Leistungsspektrum ihrer Homepage zu ändern, sondern vor Gericht zu gehen, den Menschen diese Ungerechtigkeit vor Augen zu führen und für die Abschaffung von §219a zu kämpfen. Und es ist wirklich ein Kampf. Verfolgt man die Debatte, fällt schnell auf, dass diejenigen, die für die Abschaffung sind, klar die besseren Argumente haben. Doch wo gute Argumente auf gebetsmühlenartig vorgetragene Dogmen der Abtreibungsgegner_innen treffen, ist höchste Wachsamkeit geboten, um sich nicht von der Sache zu entfernen.

 

Im Kern geht es bei der Debatte um die sexuelle Selbstbestimmung der Frau. Eine Frau muss das Recht haben, über ihren Körper zu entscheiden. Erschwert wird dies, wenn Frauen bei der Wahl einer Ärztin oder eines Arztes eingeschränkt werden und auf die Auskunft von Beratungsstellen angewiesen sind, wenn sie keinen oder erschwerten Zugang zu seriösen Informationen über Methoden des Schwangerschaftsabbruchs haben, und ganz besonders dann, wenn durch die Kriminalisierung des Abbruchs immer weniger Ärzt_innen bereit sind, Abbrüche anzubieten oder junge Ärzt_innen auszubilden. Kristina Hänel ist 61 Jahre alt und viele ihrer Kolleg_innen sind in ihrem Alter. Ändert sich nichts an der Situation, werden sie größte Schwierigkeiten haben, Nachfolger_innen zu finden, was zwangsläufig zu einer medizinischen Unterversorgung führen wird, aber sicher nicht zu einem Rückgang der Abtreibungen. Auf diese Weise wird ein vermeintliches Werbeverbot indirekt wieder zu einem Abtreibungsverbot, indem es nicht die Bedingungen für einen straffreien Abbruch bereithält.

 

Ein sehr häufiges Argument der Abtreibungsgegner_innen ist es, schwangere Frauen würden sich zu leichtfertig für einen Abbruch entscheiden, wenn man es ihnen zu leicht machte. Darauf entgegnen Befürworter sexueller Selbstbestimmung nicht selten, dass es sich keine Frau mit dieser Entscheidung leicht machen würde. Das allerdings kann niemand wissen, da niemand alle betroffenen Frauen und all ihre Gründe, sich für oder gegen eine Abtreibung zu entscheiden, kennt. Das ist aber auch überhaupt nicht nötig, weil es darum schlicht nicht geht. Die Fristenlösung erlaubt Abtreibungen unter bestimmten Umständen. D. h., dass Frauen in die Lage versetzt werden müssen, frei zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austragen wollen oder nicht. Erschwert man ihr den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch, verringert man damit mitnichten die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich für einen solchen entscheidet. Ganz im Gegenteil! Wenn sie nur noch damit beschäftigt ist, sich möglicherweise falsche Informationen zu suchen, Termine mit Beratungsstellen und Ärzt_innen zu vereinbaren, vielleicht selbst nach Ärzt_innenzu suchen, weil die genannten keinen rechtzeitigen Termin anbieten können, sich um eine Kostenübernahme der Krankenkassen zu kümmern und dann noch alles geheim zu halten, um nicht sozial verurteilt zu werden, wird die Frau zur Getriebenen.

 

Niemand kann sagen, ob es sich eine Frau mit der Entscheidung leicht macht, weil niemand weiß, was in ihr vorgeht. Persönlich kann ich mir nicht vorstellen, dass Frauen diese Entscheidung leichtfertig fällen, aber all das ist gar nicht von Belang. Feststeht, dass jede Frau bei ihrer Entscheidung die beste Unterstützung verdient, die sie bekommen kann. Und diese Unterstützung ist ohne eine umfassende medizinische Beratung von ausgebildeten Ärzt_innen nicht denkbar. Wer möchte, dass Frauen sich wohlüberlegt nicht nur gegen, sondern auch für ein Kind entscheiden können, muss gegen § 219a sein.

 

von Dennis Koch

Tanzverbot in Gießen?

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Wer gestern das lange Pfingstwochenende beim Feiern ausklingen lassen wollte, um am heutigen Feiertag auszuschlafen, musste beim Blick in den Kalender feststellen, dass Pfingstsonntag war – ein Tag, an dem laut Hessischem Feiertagsgesetz zwischen 4:00 und 24:00 Uhr nicht getanzt werden darf, da es sich um einen „stillen Feiertag“ handelt.
Schaut man auf andere Bundesländer, stellt man fest, dass an Pfingsten nur in Hessen Tanzverbot herrscht. Mit 15 tanzfreien Tagen im Jahr führt Hessen sogar die deutsche Rangliste an. Ja, Hessen ist in dieser Hinsicht strikter als die vermeintlich so konservativen Länder Bayern (9 Tage) und Baden-Württemberg (7 Tage).

Tanzverbote werden oft mit dem Verweis auf Tradition und Religion begründet. Tradition zu pflegen und Religionen zu folgen kann sehr sinnstiftend sein, lässt sich jedoch leider nicht statistisch begründen, denn nur etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung Hessens, 57% (EKD, Stand 31.12.2016) gehört dem evangelischen oder katholischen Glauben an. Wobei nicht geklärt ist, wie hoch der Anteil derer ist, die ihren Glauben aktiv ausleben. Muss sich also knapp die Hälfte Hessens nach einer Glaubensrichtung richten, der sie nicht angehört? Muss sie sich in ihrer Freiheit, ihren Alltag selbst zu gestalten, beschneiden lassen?

Doch nicht nur hinsichtlich der Selbstbestimmung des Individuums gerät das Tanzverbot unter Kritik. Der Hotel- und Gastronomieverband Hessen kritisiert das vor 46 Jahren erlassene Hessische Feiertagsgesetz. Er betrachtet die Situation unter einem wirtschaftlichen Gesichtspunkt und sieht in den Regelungen einen starken finanziellen Einschnitt für die hessische Tourismusbranche. Der Verband schlägt eine „Reform der Tanzverbote“ vor, laut der lediglich an den Feiertagen Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, dem Volkstrauertag und dem Totensonntag ein Tanzverbot herrschen soll.
Mit dieser Reform des veralteten Gesetzes würden die bedeutenden Tage des christlichen Glaubens geehrt werden, an denen Pietät angebracht ist. Somit wäre Hessen mit fünf Tagen auch im Bundesmittel. Gießen scheint dabei aber der Reform schon einen Schritt voraus zu sein, denn wer es sich gestern nicht verkneifen wollte, die Entsendung des Heiligen Geistes zu feiern, der konnte dies getrost tun, da die Tore der Gießener Clubs Haarlem, Monkeys, Admiral und Co geöffnet waren. Dabei war Pfingstsonntag.

 

Hier findest du mehr Informationen zum Tanzverbot in Gießen.

Die UNO-Charta – Gut gedacht, schlecht gemacht!

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San Francisco, 26. Juni 1945 – 50 Staaten unterzeichnen eine internationale Vereinbarung zur Schaffung dauerhaften Friedens

Die UNO-Charta tritt in Kraft. Nach dem zweiten Weltkrieg, dem wohl schrecklichsten Ereignis des 20. Jahrhunderts, wurde der Vertrag von einem großen Teil der internationalen Gemeinschaft ratifiziert. Solch ein Ereignis sollte sich niemals wiederholen. Zunächst hauptsächlich von fünf Nationen vorangetrieben – USA, Vereinigtes Königreich, Sowjet Union, China, Frankreich – schlossen sich bis heute 188 weitere Länder an. Sie bilden zusammen 99,4% der Weltbevölkerung ab.

Die Vereinten Nationen, wie sich die United Nations Organization übersetzt, stecken sich folgende Ziele:

„Den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen.“ (UNO-Charta; Artikel 1; Absatz 1)

In vielen Ländern weltweit wird militärisch interveniert

Um dem entgegenzuwirken beschließt die Staatengemeinschaft der UNO Mandate. Dabei werden Maßnahmen getroffen, die z.B. völkerrechtswidrige Handlungen eindämmen sollen. So etwa 2011 in Libyen, als NATO-Flugzeuge das Land bombardierten und eine Flugverbotszone einrichteten, um den derzeitigen Machthaber Gaddafi daran zu hindern seine eigene Zivilbevölkerung mit Luftangriffen zu attackieren. Doch nicht nur Diktatoren waren an kriegerischen Handlungen beteiligt, die ohne UN-Mandat ausgeführt wurden.

Syrien, 14.04.2018 – Die USA, Frankreich und Groß-Britannien beschossen im Damaskus mehrere Ziele mit Marschflugkörpern. Der Grund dieser Intervention, war ein mutmaßlicher Giftgasangriff seitens des syrischen Regimes. Die Handlung der drei ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat hatte allerdings kein Mandat der Vereinten Nationen, denn die unabhängige Untersuchung der zuständigen Behörde – OPCW – stand noch aus.

Keine Konsequenzen

Normalerweise hätte eine Missachtung der UNO-Charta Gegenmaßnahmen zur Folge. In diesem, sowie in einigen weiteren Fällen, blieben sie allerdings aus.

Das lässt sich anhand der Privilegien der Mitglieder des permanenten Sicherheitsrates erklären, der einen Bestandteil der Vereinten Nationen abbildet. Diese Mitglieder besitzen ein Veto-Recht, mit dem sie jede Entscheidung der UNO blockieren können. Diese Möglichkeit haben ausschließlich die USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich. Somit können immer wieder Verstöße gegen die UNO-Charta begangen werden, ohne Folgen durch die internationale Gemeinschaft – in Form der Vereinten Nationen – befürchten zu müssen.
Ist diese Nachkriegsordnung in dieser Form noch sinnvoll?

 

von L. Herteux

Hass im Internet

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Wer regelmäßig soziale Plattformen im Internet besucht, weiß, dass Shitstorms und Hasskommentare dort genauso zum Tagesgeschehen gehören, wie das Teilen von süßen Tiervideos oder lustigen Memes. Dabei kommt uns, wenn wir die Menge an Kommentaren betrachten, der Anteil an beleidigenden und diskriminierenden Reaktionen eher gering vor. Tatsächlich handelt es sich auch nur bei etwa 3% aller Kommentare im Netz um Hasskommentare. Schaut man sich allerdings einzelne Kanäle oder Internetprofile an, wird schnell deutlich, dass Internet-hater sich organisieren, um gebündelt eine Person und deren Präsenz in den sozialen Medien anzugreifen. Auf diesen Kanälen steigt die Zahl der Hasskommentare auf bis zu 30% an, sodass es sich bei jeder dritten Nachricht um einen die Person beleidigenden, diskriminierenden oder sogar bedrohenden Kommentar handelt. Diese systematische Vorgehensweise bedarf einer gut strukturierten Community. Die Verfasser der Doku „Lösch Dich! So organisiert ist der Hate im Netz“ haben einige dieser Strukturen aufgedeckt, indem sie sich in eine Gruppe innerhalb der Hatercommunity eingeschleust haben – Reconquista Germanica.

Fake-Accounts, Hater und Trolle

Reconquista Germanica umfasst etwa 6000 Mitglieder. Übersetzt bedeutet der Name „Rückeroberung Deutschlands“ und lässt die patriotische Einstellung schon ganz gut erkennen. Diese rechtsradikale Netzwerkgruppierung kommuniziert über den Gaming-Chat-Dienst Discord, zu dem nur Mitglieder Zugang haben. Dort werden Nutzer*innen gezielt dazu aufgerufen, bestimmte Internet-user mit Hasskommentaren zu überfluten, rassistische Inhalte zu teilen oder neue Mitglieder zu rekrutieren. Um die Menge an Hasskommentaren noch größer wirken zu lassen, arbeiten die Internettrolle mit einer Vielzahl an Fake-Accounts. Reconquista Germanica bezeichnet sich selbst zwar als „satirisches Internet-Projekt ohne Bezug zur Realität“, doch die Doku „Lösch Dich“ legt Aktionen und interne Unterhaltungen der Gruppierung offen, die ganz direkt REALE Menschen angreifen, beleidigen und mit Hass überfluten. Außerdem schließen sich Rechtsradikale der Gruppe an und teilen deren Inhalte in ihren Foren. Macht man sich die Mühe, wie Jan Böhmermann und sein Team es getan haben und schaut sich die Vernetzung einiger der Twitteraccounts von Reconquista Germanica Mitgliedern an, fällt auf, dass zwei von drei dieser Accounts mit Twitteraccounts von AfD-Mitgliedern vernetzt sind… Alles Zufall oder vielleicht doch nicht? Die Ziele der Internettrolle von Reconquista Germanica und der Social-Media-Auftritt von AfD Politiker*innen lässt einige Gemeinsamkeiten erkennen: Stimmungsmache gegen Andersdenkende, sowie die Manipulation des politischen Diskurses und das alles unter dem Deckmantel: „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“.

Was kannst du tun?

Was kann man jetzt gegen diese Bande an fiesen Trollen tun? Im besten Fall gelingt es uns, die oben angesprochenen Manipulationen und Stimmungsmache aufzudecken. Betrachtet man zum Beispiel die Verbreitung von Hasskommentaren und Shitstorms im Netz, fällt auf, dass dafür durch die Vielzahl der Fake-Accounts letztendlich nur sehr wenige Menschen verantwortlich sind (z.B. Reconquista 6000 Mitglieder, Identitäre Bewegung 300-400 Mitglieder) und nicht eine riesige Armee an rechtsradikalen Trollen (auch wenn sie das vielleicht gerne so hätten). Wenn wir uns alle zusammentun und öffentlich zeigen, dass wir mehr sind und dass Liebeskommentare sowieso cooler sind als Hass und Hetze, dann ist das schon mal viel wert. Geheime Botschaft zum Abschluss: Eventuell haben sich ein paar Genies zusammengetan und auf der Internetblattform Discord einen Channel eingerichtet, über den man an Infos über enttarnte Trolle kommt… „Reconquista Internet“. Schaut’s euch mal an.

Lasst uns mitmischen und gemeinsam Toleranz, Vielfalt und ganz viel Liebe verbreiten!

 

Hier findest du mehr Informationen zu…

Hass im Internet: Die Doku über Hater und Trolle

Rechtsradikale Troll-Armee

Reconquista Internet