Abtreibung – leicht gemacht?

Irland hat’s vorgemacht. Im katholisch dominierten, lange Zeit erzkonservativen Irland war die Legalisierung der Abtreibung nicht denkbar. Doch wo immer Abtreibungen illegal sind, verschwindet nicht auf einmal der Bedarf. Sie werden immer noch durchgeführt, doch nicht mehr in Kliniken und Praxen qualifizierter Mediziner_innen, was verheerende Folgen hat: Frauen werden unfruchtbar, erleiden eine Sepsis, verbluten und werden psychisch schwer traumatisiert. Wurden sie in Irland dann noch erwischt, drohte ihnen bis zu 14 Jahre Haft. Diese Horrorszenarien trafen zwar nicht auf jede Frau zu, die sich in Irland für einen Schwangerschaftsabbruch entschied, da viele Frauen nach England reisten, aber es gab sie. Nun aber ist dieses dunkle Kapitel irischer Rechtsprechung mit dem klaren Ergebnis von 66,4 Prozent für die Lockerung des strikten Abtreibeverbots hoffentlich bald Geschichte.

 

In Deutschland wurde im Kampf für die Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper bereits 1974 ein wichtiger Erfolg erzielt. Unter großem Protest und mit einem aufsehenerregenden Titelblatt des Stern, auf dem Frauenportraits unter der Überschrift „Ich habe abgetrieben“ zu sehen waren, errang man zumindest eine Reform des § 218 StGB, der Abtreibung unter Strafe stellt. Abgeschafft wurde er allerdings nicht. Stattdessen einigte man sich auf die sogenannte Fristenlösung, die es Frauen ermöglicht, innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei eine Abtreibung von einem Facharzt oder einer Fachärztin durchführen zu lassen, wenn sie zuvor eine Schwangerschaftskonfliktberatung durchlaufen hat und noch drei Tage Bedenkzeit zwischen Beratung und Abbruch hatte.

 

Frauen und Mediziner_innen arrangierten sich mit dieser Reglung. Sie hat immer noch massive Probleme, weil sie Frauen in ihrer Entscheidung über ihren Körper teilweise entmündigt, sie kriminalisiert, Ärzt_innen ebenfalls in eine Schmuddelecke drängt und Abtreibungsgegner_innen die Oberhand lässt. Bereits diese Gründe wären Anlass genug, für eine Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch zu sein, aber er selbst war es nicht, der jüngst eine erneute Debatte um das Thema Abtreibung in Deutschland entfachte. Grund für bundesweites Aufsehen war nun §219a, ein Paragraph, der bislang ein Schattendasein fristete und im Wortlaut selbst einigen Ärzt_innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nicht bekannt war. Doch was besagt er überhaupt?

 

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise

1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder

2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

[…]

 

Wo liegt nun das Problem? Wer könnte wollen, dass es Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gibt? Die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel zumindest nicht und dennoch wurde sie im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, weil sie gegen § 219a verstoßen haben soll. Dass sie für Schwangerschaftsabbrüche wirbt, war ihr nicht bewusst. Sie hatte keine Rabattaktionen, Sonderangebote oder Werbebanner und doch wurde ein selbsternannter Lebensschützer auf sie aufmerksam. Yannick Hendricks, der sich in Zeitungsinterviews lieber Markus Krause nennt, hat das Anzeigen von Ärzt_innen nach eigener Aussage für sich als Hobby entdeckt. So sucht er systematisch in den Leistungsspektren auf den Homepages von Ärzt_innen nach einem einzigen Spiegelstrich: „Schwangerschaftsabbruch“. Sobald er fündig wird, erstattet er Anzeige. Dies war auch Kristina Hänel zum Verhängnis geworden. Auf ihrer Seite stand und steht immer noch, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Nicht mehr und nicht weniger. Da sie Abbrüche nicht unentgeltlich durchführt und diese unscheinbare Information zu einer medizinischen Leistung öffentlich einsehbar bereithält, verstößt sie bereits gegen § 219a.

 

Spätestens dieser Umstand demaskiert dieses Gesetz, das in Wirklichkeit gar nicht nur Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, sondern auch das Anbieten jedweder Information zu diesem Thema zu verhindern sucht, sofern sie von denen zur Verfügung gestellt wird, die sich am besten damit auskennen und für ihre Leistung bezahlt werden. Das hat zur Folge, dass Frauen in Not, die im Internet nach Informationen suchen, vor allem auf Seiten von selbsternannten Lebensschützer_innen (allen voran www.babykaust.de) landen. Dort erhalten sie alles andere als seriöse Informationen und werden in dieser schwierigen Phase, in der sie über eine Abtreibung nachdenken, psychisch traumatisiert. Dabei sollte eine Frau bei einer so schweren Entscheidung doch jede Unterstützung erhalten, die zur Verfügung steht.

 

Diesen Zustand empfand auch Kristina Hänel als unhaltbar, als sie nach ihrer unerwarteten Anzeige entschied, nicht einfach das Leistungsspektrum ihrer Homepage zu ändern, sondern vor Gericht zu gehen, den Menschen diese Ungerechtigkeit vor Augen zu führen und für die Abschaffung von §219a zu kämpfen. Und es ist wirklich ein Kampf. Verfolgt man die Debatte, fällt schnell auf, dass diejenigen, die für die Abschaffung sind, klar die besseren Argumente haben. Doch wo gute Argumente auf gebetsmühlenartig vorgetragene Dogmen der Abtreibungsgegner_innen treffen, ist höchste Wachsamkeit geboten, um sich nicht von der Sache zu entfernen.

 

Im Kern geht es bei der Debatte um die sexuelle Selbstbestimmung der Frau. Eine Frau muss das Recht haben, über ihren Körper zu entscheiden. Erschwert wird dies, wenn Frauen bei der Wahl einer Ärztin oder eines Arztes eingeschränkt werden und auf die Auskunft von Beratungsstellen angewiesen sind, wenn sie keinen oder erschwerten Zugang zu seriösen Informationen über Methoden des Schwangerschaftsabbruchs haben, und ganz besonders dann, wenn durch die Kriminalisierung des Abbruchs immer weniger Ärzt_innen bereit sind, Abbrüche anzubieten oder junge Ärzt_innen auszubilden. Kristina Hänel ist 61 Jahre alt und viele ihrer Kolleg_innen sind in ihrem Alter. Ändert sich nichts an der Situation, werden sie größte Schwierigkeiten haben, Nachfolger_innen zu finden, was zwangsläufig zu einer medizinischen Unterversorgung führen wird, aber sicher nicht zu einem Rückgang der Abtreibungen. Auf diese Weise wird ein vermeintliches Werbeverbot indirekt wieder zu einem Abtreibungsverbot, indem es nicht die Bedingungen für einen straffreien Abbruch bereithält.

 

Ein sehr häufiges Argument der Abtreibungsgegner_innen ist es, schwangere Frauen würden sich zu leichtfertig für einen Abbruch entscheiden, wenn man es ihnen zu leicht machte. Darauf entgegnen Befürworter sexueller Selbstbestimmung nicht selten, dass es sich keine Frau mit dieser Entscheidung leicht machen würde. Das allerdings kann niemand wissen, da niemand alle betroffenen Frauen und all ihre Gründe, sich für oder gegen eine Abtreibung zu entscheiden, kennt. Das ist aber auch überhaupt nicht nötig, weil es darum schlicht nicht geht. Die Fristenlösung erlaubt Abtreibungen unter bestimmten Umständen. D. h., dass Frauen in die Lage versetzt werden müssen, frei zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austragen wollen oder nicht. Erschwert man ihr den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch, verringert man damit mitnichten die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich für einen solchen entscheidet. Ganz im Gegenteil! Wenn sie nur noch damit beschäftigt ist, sich möglicherweise falsche Informationen zu suchen, Termine mit Beratungsstellen und Ärzt_innen zu vereinbaren, vielleicht selbst nach Ärzt_innenzu suchen, weil die genannten keinen rechtzeitigen Termin anbieten können, sich um eine Kostenübernahme der Krankenkassen zu kümmern und dann noch alles geheim zu halten, um nicht sozial verurteilt zu werden, wird die Frau zur Getriebenen.

 

Niemand kann sagen, ob es sich eine Frau mit der Entscheidung leicht macht, weil niemand weiß, was in ihr vorgeht. Persönlich kann ich mir nicht vorstellen, dass Frauen diese Entscheidung leichtfertig fällen, aber all das ist gar nicht von Belang. Feststeht, dass jede Frau bei ihrer Entscheidung die beste Unterstützung verdient, die sie bekommen kann. Und diese Unterstützung ist ohne eine umfassende medizinische Beratung von ausgebildeten Ärzt_innen nicht denkbar. Wer möchte, dass Frauen sich wohlüberlegt nicht nur gegen, sondern auch für ein Kind entscheiden können, muss gegen § 219a sein.

 

von Dennis Koch

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