Erdoğan sitzt fast im Sattel

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Die Türkei hat einen neuen, alten Präsidenten und ein neu gewähltes Parlament. Die neue Macht des Präsidenten ist aber brüchiger, als Viele annehmen.

Recep Tayyip Erdoğan hat die vorgezogene Präsidentschaftswahl im ersten Wahlgang gewonnen und seine Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP), deren Vorsitzender er ist, konnte zusammen mit der rechtextremen MHP bei der ebenfalls am Sonntag (24.06.) abgehaltenen Parlamentswahl die absolute Mehrheit der Stimmen hinter sich vereinigen. Die beiden Parteien sind zur Parlamentswahl gemeinsam angetreten. Laut Erdoğan, der in der Türkei seit 16 Jahren erst als Ministerpräsident, dann als Präsident an der Macht ist, war die Vorverlegung notwendig, um angesichts bevorstehender Herausforderungen, wie der Lage in den Nachbarländern Irak und Syrien, rasch zu einem Präsidialsystem zu wechseln. Entscheidend war jedoch mit Sicherheit auch der wachsende innenpolitische Druck. Nicht nur aufgrund der fortlaufenden Untergrabung des Rechtsstaates, sondern vor allem, weil die wirtschaftliche Lage in der Türkei weiter angespannt ist. Nach vielen Jahren, in denen die Türkei unter Erdoğan einen wirtschaftlichen Aufschwung erlebt hat, verliert die türkische Lira immer weiter an Wert. Seit Mitte 2016 waren es gegenüber Euro und Dollar rund 40 Prozent. Erdoğan versucht mit einer expansiven Geldpolitik gegenzusteuern. Vor der Präsidentschaftswahl wurde der Leitzins noch einmal massiv erhöht, um einen weiteren Preisverfall der Lira zumindest abzumildern. Mit unabsehbaren Folgen für die türkische Wirtschaft, deren Erfolg maßgeblich auf einem wackligen Fundament aus riesigen Kreditsummen beruht. Steigt der Leitzins, werden Kredite teuer und Firmen und Privathaushalte können ihre Zinsen nicht mehr bedienen, es drohen Kreditausfälle. Die massive Verschuldung der letzten Jahre hat zu einer Inflationsrate von mittlerweile zwölf Prozent geführt. Der türkischen Wirtschaft stehen also stürmische Zeiten bevor und da ist es gut, wenn man die Präsidentschaft schon einmal in der Tasche hat. Trotz des Ausnahmezustands und damit einhergehender eingeschränkter Berichterstattung und Meinungsfreiheit, Verlegungen von Wahlbüros und teils einschüchternder Militärpräsenz haben 48 Prozent Erdoğan nicht gewählt. Seine Partei hat die absolute Mehrheit im Parlament verloren. Es wird für ihn nicht einfacher.

Erdoğan ist mit dem Wechsel zum Präsidialsystem mit einer für demokratische Verhältnisse atemberaubenden Machtfülle ausgestattet. Möglich macht ihm das die Umsetzung des Verfassungsreferendums vom April 2017. Es stärkt die Exekutive und konzentriert die Macht zulasten des Parlaments auf den Präsidenten. Das Militär spielt als machtpolitischer Akteur keine Rolle mehr. Eine Folge des gescheiterten Putschversuches im Juli 2016.

Der Ministerrat und damit das Amt des Ministerpräsidenten fallen komplett weg und fast alle Befugnisse gehen auf den Präsidenten über. Der Präsident ernennt und entlässt die Minister nach Belieben ohne Mitwirkung des Parlaments. Eine Gewaltenteilung, wie sie in anderen präsidial-, bzw. semi-präsidialen Systemen wie den USA oder Frankreich vorhanden ist, gibt es praktisch nicht, Misstrauensvotum und Vertrauensfrage sind abgeschafft. Als einziges Kontrollmittel des Parlaments bleibt das Ermittlungsverfahren. Hierbei kann der Präsident für begangene Straftaten vor das Verfassungsgericht als Strafgerichtshof gebracht werden. Erdoğan muss sich als Vorsitzender der stärksten Partei hier aber keine Sorgen machen. Durch den Parteivorsitz hat er großen Einfluss sowohl auf das Abstimmungsverhalten seiner Partei, als auch auf die Kandidaturen zum Parlament. Die Justiz ist durch „Säuberungsaktionen“ und Neubesetzungen nach dem Militärputsch zum Handlanger der Exekutive geworden.

 

Bei der Präsidentschaftswahl haben von ca. 1,44 Millionen wahlberechtigten Deutschtürken 45,7 Prozent ihre Stimme abgegeben. 65 Prozent haben für Erdoğan gestimmt. Schon beim Referendum über die Verfassungsreform im April 2017 stimmten 63,1 Prozent mit Ja, die Reformgegner kamen nur auf 36,9 Prozent. Wir müssen uns also ganz unmittelbar in Deutschland mit der Frage befassen, warum Bürgerinnen der Bundesrepublik scheinbar deren Grundfeste in Frage stellen. Dabei ist es wenig hilfreich, sie als Feinde der liberalen Demokratie zu brandmarken und hoffnungslos aufzugeben. So kann eine pluralistische Gesellschaft nicht auf die Wahlerfolge der AfD reagieren und genau so wenig darf sie so mit Unterstützerinnen von Erdoğan umgehen.

Gibt es eine Demokratieverdrossenheit in unserem Land? Woher kommt der Wunsch nach autoritärer Führung?

Wir brauchen keine neue Integrationsdebatte über den „Problemfall“ Deutschtürke. Vielmehr sollte mehr mit den Menschen geredet werden und weniger über sie. Es werden attraktive Identifikationsangebote benötigt, die eine Ideologisierung des Lebens in der vermeintlichen Diaspora verhindern und an die Stelle einer Stilisierung der heimatlichen Größe und Macht effektive Mechanismen setzen, welche die Erfahrbar-Machung von Selbstwirksamkeit in einer Demokratie ermöglichen. In dem Moment, in dem sich Menschen selbst als Subjekte der Demokratie und Teil dieser Gesellschaft begreifen, wenn sie ihre Umwelt mit gestalten, erfahren sie eine Selbstwirksamkeit, aus der ein Selbstbewusstsein und eine stabile Identität entstehen kann.

Es ist erst diese demokratische Gesellschaftsfähigkeit, die das Leben in einem demokratischen Verfassungsstaat und in einer offenen Gesellschaft so wertvoll macht. Wer daran aufgrund von Mechanismen der Ausgrenzung nicht teilhaben kann, wird ihren Wert nie erkennen.

 

 

Hier findest du mehr Informationen zu…
… den Neuerungen in der Türkei, die das Verfassungsreferendum und die Wahl mit sich bringen
… dem politischen System der Türkei

‚Vogelschiss‘

Ein Kommentar von Lukas Ph. Winkler

In den vergangenen Tagen wurde viel über das Thema „Vogelschiss“ diskutiert. Alexander Gauland beschreibt die 12 Jahre NS-Herrschaft in Deutschland als „Vogelschiss in über 1000 Jahren ‚erfolgreicher‘ Deutscher Geschichte“. Es stimmt: Die 12 Jahre, in denen Adolf Hitler und die NSDAP die junge Weimarer Republik ausgehöhlt und in einen totalitären Führerstaat gewandelt haben, sind nichts im Vergleich zur über tausendjährigen „Deutschen“ Geschichte, die keineswegs durchweg „ruhmreich“ ablief. Was aber beschreibt die Metapher „Vogelschiss“? Die Exkremente eines Vogels landen oftmals als Fleck auf dem frisch herausgeputzten Auto. Eine aggressive Flüssigkeit, die unbehandelt irreparable Schäden am Lack verursacht. Genauso ist es auch mit unserer Geschichte – wir können die Schäden des „Vogelschisses“ nicht problemlos vom Auto abwischen, wenn wir sie nicht rechtzeitig behandeln. Ebenso wenig können wir den „Schiss“ einfach vom Auto entfernen, ohne dass etwas zurückbleibt. Auf unsere Geschichte übertragen bedeutet dies: der „Schiss“ war da, der Schaden bleibt. Dackelkrawatten sind davon nicht ausgenommen. 

Bericht zur Auftaktveranstaltung von mitmission e.V.

Nach monatelangen Vorbereitungen, vielen Treffen, Überlegungen zur Namensgebung, zu der Suche nach einem gemütlichen Hauptquartier und anfangs scheinbar unüberwindbarer Bürokratie, haben es neun junge Menschen Anfang des Jahres endlich geschafft, einen gemeinnützigen Verein zu gründen: mitmission e.V.

Direkt ging die Planung weiter, sodass wir Anfang Mai nach harter Arbeit und mit ganz viel Vorfreude unsere Auftaktveranstaltung zum Thema Alltagsrassismus ankündigen konnten. Die Räumlichkeiten des Jokus Gießen durften wir kostenlos nutzen.

Mit fast 70 Gästen war das Interesse dann so groß, dass die Stühle auch gut besetzt waren. Beim Eintrudeln hat Sir Henry uns mit entspannter Musik empfangen. Die Kühlschränke waren gut gefüllt und gegen großzügige Spenden sind einige Getränke über den Tresen gegangen. Wer mit Hunger kam, wurde nicht enttäuscht. Dank des Teams von Foodsharing Gießen konnte fleißig gesnackt werden. Pünktlich um 18.15 Uhr, wie sich das für eine Studi-Stadt gehört, starteten wir dann in unsere erste Vereinsveranstaltung (ziemlich stolz und ganz schön aufgeregt!). Nach der Eröffnungsrede unserer ersten Vorsitzenden Isa Espanion und einem thematischen Einstieg durch das Vorlesen einiger persönlichen Statements und Erfahrungen zu Alltagsrassismus ging dann auch direkt das Bühnengespräch mit unserem Gast Justyna Staszczak, Mitarbeiterin der Bildungsstätte Anne Frank, los. Wichtig war ihr zu Beginn klarzustellen, dass Rassismus nicht mit Rechtsextremismus gleichzusetzten ist. Rassismus geht auf koloniale Strukturen zurück und beginnt bei der Abgrenzung von „Wir“ und „die Anderen“ aufgrund von Hautfarbe, Abstammung oder Religion und ist oft voller Vorurteile. Rassismus ist dabei in der Mitte der Gesellschaft zu verorten und nicht nur am rechten Rand. Es handelt sich um ein gesamtgesellschaftliches und strukturelles Problem auf verschiedenen Ebenen, nämlich auf der institutionellen, der kulturellen und der zwischenmenschlichen bzw. individuellen Ebene. Im weiteren Verlauf des Abends konzentrierte sich Justyna vor allem auf die zwischenmenschliche Ebene, um deutlich zu machen was wir Alle tun können, wenn wir Rassismus und seinen Taten in unserem Alltag begegnen. Ein Schlagwort in diesem Zusammenhang: Perspektivenübernahme! Es ist wichtig, die eigenen Denkmuster, Bilder und Vorstellungen, die der gesellschaftliche Diskurs transportiert zu überdenken und uns bewusst zu machen, welche Eigenschaften wir anderen Menschen zuschreiben und welche Kategorien oder Schubladen wird damit bedienen und entstehen lassen. Dabei kommt es häufig, bewusst oder auch unbewusst, zur Konstruktion einer homogegen Gruppe, wenn wir über Menschen mit Migrationshintergrund sprechen wie z.B. „die Geflüchteten“ oder „die Muslime“. Schon damit findet eine Abgrenzung statt und die Frage: „Wer gehört dazu und wer nicht?“ steht im Raum. Es findet durch diese Abgrenzung kontinuierlich ein in Frage stellen des Zugehörigkeitsgefühls dieser Menschen statt. Sie werden etwa auf Grund ihres Aussehens permanent gefragt, wo sie ursprünglich herkommen, obwohl sie in Deutschland geboren sind. Aus der Praxis berichtet Justyna, dass diese Menschen sich hier oft nicht willkommen und akzeptiert fühlen. Sie sind von den ständigen Fragen über ihre Herkunft irritiert und verletzt, was eine massive Belastung darstellt.

Aus ihrer Erfahrung in der Arbeit bei „response“, einer Beratungsstelle für Betroffene von rassistischer Gewalt, hat Justyna uns (sowohl als Verein, als auch als Einzelpersonen) ermutigt, Haltung zu zeigen und einzuschreiten, wenn wir rassistische Vorfälle beobachten. Damit machen wir deutlich, dass wir solche Taten kategorisch ablehnen. Justyna rät uns außerdem, auf die Betroffenen zuzugehen und sie ganz direkt danach zu fragen, was sie in den jeweiligen Situationen benötigen.

Im weiteren Verlauf des Abends wurde angeregt und kontrovers diskutiert. Vor allem haben wir uns gefreut, einige neue Mitglieder begrüßen zu dürfen. Der Mitgliedschaftsantrag ist ab sofort auch auf unserer Website im Downloadbereich zu finden. Wir würden uns freuen, in Zukunft viele motivierte neue Leute bei uns begrüßen zu dürfen. Kontaktiert uns gerne, wenn ihr Ideen oder Fragen habt und mitmischen wollt!

Für uns geht es jetzt mit neuer Motivation an die Planung weiterer Veranstaltungen.

Ihr hört von uns! Euer Team von mitmission e.V.

Hier findest du mehr zum Thema Rassismus.

Was passiert mit mir, wenn ich sterbe? – Das Recht auf Selbstbestimmung

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Ein Thema, was oftmals Beklemmungen auslöst und unangenehme Fragen aufwirft: Was passiert mit mir, wenn ich sterbe?

Die eigene Vergänglichkeit weckt in mir persönlich Ängste, die ich gar nicht so richtig beschreiben kann und hinterlässt oftmals ein Gefühl von Unbehaglichkeit und Ungewissheit. Dennoch können wir einige sehr wichtige Entscheidungen über unseren Tod und all das, was mit uns geschieht, schon jetzt bestimmen. Mit Hilfe eines Testaments, einer Patientenverfügung oder auch eines Organspendeausweises.

Als ich anfing, mich mit dieser Thematik zu beschäftigen, hielt ich es oftmals nur wenige Minuten aus, mir tatsächlich Gedanken über meinen Tod zu machen. Entscheidungen, die getroffen werden sollten, schob ich vor mir her und redete mir immer wieder ein, dass das ganze ja noch Zeit habe.

Was aber, wenn ich durch einen Unfall ins Koma falle, wenn ich krank werde und meinen Willen auf einmal nicht mehr äußern kann und andere diese Entscheidungen für mich treffen müssen?

Ich wollte diese Entscheidungen meinen Angehörigen und meinem Partner abnehmen und von meinem Persönlichkeitsrecht Gebrauch machen.

Am wichtigsten erschien mir hierbei der Frage nachzugehen, was mit mir geschieht, wenn ich ins Koma falle?! Ich fing an zu recherchieren und lud mir das Muster einer Patientenverfügung herunter. Besonders wichtig war mir hierbei, dass ich das Dokument von einem offiziellen Ministerium benutze, um alle Details zu beachten, die es braucht, um rechtskräftig zu werden.

In einer solchen Patientenverfügung kannst du festlegen, ob du im Falle eines Falles wiederbelebt, künstlich beatmet oder ernährt werden möchtest oder eben auch nicht. Aber auch, wie lange lebensverlängernde Maßnahmen angewendet werden. Kurzum – es geht um die medizinische Versorgung. Natürlich sind all das keine Entscheidungen, die man innerhalb weniger Minuten treffen kann. Aus diesem Grund kannst du auch mit Ärztinnen und Ärzten relativ problemlos darüber sprechen. Generell kann ich dir nur empfehlen, dir die Zeit zu nehmen, die du brauchst und keine voreiligen Entschlüsse zu treffen. Denn eine solche Verfügung ist ohne Beglaubigung und nach deiner Unterschrift bereits rechtskräftig. All das bringt jedoch nichts, wenn niemand über deine Wünsche informiert ist. Also der Appell: Sprich mit Freund*Innen, Verwandten, deiner Partnerin oder deinem Partner darüber und informiere sie über den Ort der Aufbewahrung. Nur so können deine Wünsche beachtet werden.

Ähnliches gilt übrigens für das Testament. Jede*r hat ab dem 18. Lebensjahr das Recht, ein Testament zu verfassen. Auch hierbei reicht ein handschriftliches Dokument, was du persönlich unterschreibst. Natürlich kannst du deinen Nachlass auch notariell beglaubigen lassen, musst du aber nicht. Besonders wichtig beim Verfassen eines Testaments ist es, Erben zu bestimmen. Diese erben neben materiellem Gut auch deine Rechte und Pflichten, was du unter keinen Umständen unterschätzen solltest. Achte hierbei besonders auf die Formulierungen. Erben und Vermachen sind zwei unterschiedliche Dinge: Beim Vermachen geht es lediglich um materielle Güter, ganz ohne weitere Pflichten.

In Zeiten der Digitalisierung darf natürlich auch dein digitaler Nachlass nicht in Vergessenheit geraten. Der Verbraucherschutz rät deshalb auf der Seite www.machts-gut.de: Leg fest, wer das Recht hat, sich um deine Daten im Internet zu kümmern. Schreibe deine Passwörter auf, verstaue sie an einem sicheren Ort, den aber mindestens eine, dir nahestehende Person kennt und unterschreibe ihn handschriftlich. So machst du es deinen Hinterbliebenen nicht nur leichter, sondern bewahrst sie auch vor vielen Schwierigkeiten. Denn nur wenige Unternehmen haben bisher eine eindeutige Regelung getroffen, was mit den Daten von Verstorbenen geschieht.

Ein weiterer Aspekt, mit dem ich mich auseinandersetzen wollte, war mein bereits ausgefüllter, in meinem Geldbeutel weit hinten gelagerter Organspendeausweis. Es gilt das gleiche, wie bei der Patientenverfügung: Habe ich zu Lebzeiten keine Entscheidung darüber getroffen, müssen dies Angehörige tun. Warum also meine Hinterbliebenen mit einer solchen Entscheidung belasten?! Grundvoraussetzung einer Organspende ist die Feststellung des Hirntods, also des unumkehrbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktion. Großhirn, Kleinhirn und Stammhirn dürfen hierbei keinerlei Funktionen mehr aufweisen, da ansonsten noch nicht von einem Hirntod gesprochen werden und keine Organspende durchgeführt werden darf. Und das nicht nur durch eine*n, sondern durch mehrere unabhängige und erfahrene Fachärzt*Innen. Diese müssen ein von der Bundesärztekammer festgelegtes Vorgehen beachten und dürfen nach der Feststellung auch nicht an Organentnahme oder der Transplantation teilnehmen.

Natürlich kannst du bei einem Organspendeausweis auch von deinem Recht Gebrauch machen, dass du unter keinen Umständen einer postmortalen Organspende zustimmst. Auch diese Entscheidung hast du somit Verwandten abgenommen und hast dich selbst für deine Rechte eingesetzt.

Es bleibt also festzuhalten: Wer seine Entscheidungen eigenständig treffen möchte, Hinterbliebene entlasten und auch schützen möchte, sollte sich dringend mit dieser Thematik beschäftigen. Denn immer noch viel zu wenige (vor allem junge) Menschen haben einen Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder ein Testament. Genau aus diesem Grund möchte der Tag der Organspende heute darauf aufmerksam machen. Vielleicht ist das auch für dich ein passender Anlass, dich zu informieren und eine lebenswichtige Entscheidung zu treffen.

 

Weitere Informationen findest du hier:

Was Sie zum Organspendeausweis wissen sollten.

Fakten zum Hirntod.

#machsgut – Kampagne zum digitalen Nachlass gestartet

Patientenverfügung