Was passiert mit mir, wenn ich sterbe? – Das Recht auf Selbstbestimmung

Ein Thema, was oftmals Beklemmungen auslöst und unangenehme Fragen aufwirft: Was passiert mit mir, wenn ich sterbe?

Die eigene Vergänglichkeit weckt in mir persönlich Ängste, die ich gar nicht so richtig beschreiben kann und hinterlässt oftmals ein Gefühl von Unbehaglichkeit und Ungewissheit. Dennoch können wir einige sehr wichtige Entscheidungen über unseren Tod und all das, was mit uns geschieht, schon jetzt bestimmen. Mit Hilfe eines Testaments, einer Patientenverfügung oder auch eines Organspendeausweises.

Als ich anfing, mich mit dieser Thematik zu beschäftigen, hielt ich es oftmals nur wenige Minuten aus, mir tatsächlich Gedanken über meinen Tod zu machen. Entscheidungen, die getroffen werden sollten, schob ich vor mir her und redete mir immer wieder ein, dass das ganze ja noch Zeit habe.

Was aber, wenn ich durch einen Unfall ins Koma falle, wenn ich krank werde und meinen Willen auf einmal nicht mehr äußern kann und andere diese Entscheidungen für mich treffen müssen?

Ich wollte diese Entscheidungen meinen Angehörigen und meinem Partner abnehmen und von meinem Persönlichkeitsrecht Gebrauch machen.

Am wichtigsten erschien mir hierbei der Frage nachzugehen, was mit mir geschieht, wenn ich ins Koma falle?! Ich fing an zu recherchieren und lud mir das Muster einer Patientenverfügung herunter. Besonders wichtig war mir hierbei, dass ich das Dokument von einem offiziellen Ministerium benutze, um alle Details zu beachten, die es braucht, um rechtskräftig zu werden.

In einer solchen Patientenverfügung kannst du festlegen, ob du im Falle eines Falles wiederbelebt, künstlich beatmet oder ernährt werden möchtest oder eben auch nicht. Aber auch, wie lange lebensverlängernde Maßnahmen angewendet werden. Kurzum – es geht um die medizinische Versorgung. Natürlich sind all das keine Entscheidungen, die man innerhalb weniger Minuten treffen kann. Aus diesem Grund kannst du auch mit Ärztinnen und Ärzten relativ problemlos darüber sprechen. Generell kann ich dir nur empfehlen, dir die Zeit zu nehmen, die du brauchst und keine voreiligen Entschlüsse zu treffen. Denn eine solche Verfügung ist ohne Beglaubigung und nach deiner Unterschrift bereits rechtskräftig. All das bringt jedoch nichts, wenn niemand über deine Wünsche informiert ist. Also der Appell: Sprich mit Freund*Innen, Verwandten, deiner Partnerin oder deinem Partner darüber und informiere sie über den Ort der Aufbewahrung. Nur so können deine Wünsche beachtet werden.

Ähnliches gilt übrigens für das Testament. Jede*r hat ab dem 18. Lebensjahr das Recht, ein Testament zu verfassen. Auch hierbei reicht ein handschriftliches Dokument, was du persönlich unterschreibst. Natürlich kannst du deinen Nachlass auch notariell beglaubigen lassen, musst du aber nicht. Besonders wichtig beim Verfassen eines Testaments ist es, Erben zu bestimmen. Diese erben neben materiellem Gut auch deine Rechte und Pflichten, was du unter keinen Umständen unterschätzen solltest. Achte hierbei besonders auf die Formulierungen. Erben und Vermachen sind zwei unterschiedliche Dinge: Beim Vermachen geht es lediglich um materielle Güter, ganz ohne weitere Pflichten.

In Zeiten der Digitalisierung darf natürlich auch dein digitaler Nachlass nicht in Vergessenheit geraten. Der Verbraucherschutz rät deshalb auf der Seite www.machts-gut.de: Leg fest, wer das Recht hat, sich um deine Daten im Internet zu kümmern. Schreibe deine Passwörter auf, verstaue sie an einem sicheren Ort, den aber mindestens eine, dir nahestehende Person kennt und unterschreibe ihn handschriftlich. So machst du es deinen Hinterbliebenen nicht nur leichter, sondern bewahrst sie auch vor vielen Schwierigkeiten. Denn nur wenige Unternehmen haben bisher eine eindeutige Regelung getroffen, was mit den Daten von Verstorbenen geschieht.

Ein weiterer Aspekt, mit dem ich mich auseinandersetzen wollte, war mein bereits ausgefüllter, in meinem Geldbeutel weit hinten gelagerter Organspendeausweis. Es gilt das gleiche, wie bei der Patientenverfügung: Habe ich zu Lebzeiten keine Entscheidung darüber getroffen, müssen dies Angehörige tun. Warum also meine Hinterbliebenen mit einer solchen Entscheidung belasten?! Grundvoraussetzung einer Organspende ist die Feststellung des Hirntods, also des unumkehrbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktion. Großhirn, Kleinhirn und Stammhirn dürfen hierbei keinerlei Funktionen mehr aufweisen, da ansonsten noch nicht von einem Hirntod gesprochen werden und keine Organspende durchgeführt werden darf. Und das nicht nur durch eine*n, sondern durch mehrere unabhängige und erfahrene Fachärzt*Innen. Diese müssen ein von der Bundesärztekammer festgelegtes Vorgehen beachten und dürfen nach der Feststellung auch nicht an Organentnahme oder der Transplantation teilnehmen.

Natürlich kannst du bei einem Organspendeausweis auch von deinem Recht Gebrauch machen, dass du unter keinen Umständen einer postmortalen Organspende zustimmst. Auch diese Entscheidung hast du somit Verwandten abgenommen und hast dich selbst für deine Rechte eingesetzt.

Es bleibt also festzuhalten: Wer seine Entscheidungen eigenständig treffen möchte, Hinterbliebene entlasten und auch schützen möchte, sollte sich dringend mit dieser Thematik beschäftigen. Denn immer noch viel zu wenige (vor allem junge) Menschen haben einen Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder ein Testament. Genau aus diesem Grund möchte der Tag der Organspende heute darauf aufmerksam machen. Vielleicht ist das auch für dich ein passender Anlass, dich zu informieren und eine lebenswichtige Entscheidung zu treffen.

 

Weitere Informationen findest du hier:

Was Sie zum Organspendeausweis wissen sollten.

Fakten zum Hirntod.

#machsgut – Kampagne zum digitalen Nachlass gestartet

Patientenverfügung

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