Erasmus und die AfD – Gegensätze ziehen sich an

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Die 2013 gegründete Partei hat sich weit von ihrem eurokritischen Hauptthema entfernt und hat spätestens seit 2015 ihren Hauptfokus auf Migration gelegt. Auf ihrem 9. Parteitag am 30.06.2018 haben sich die Forderungen enorm verschärft: Neben den sich seit drei Jahren wiederholenden Merkel-muss-weg-Rufen verlangt Alexander Gauland „Hier muss ein ganzer Apparat, ein ganzes System, eine ganze Mentalität weg!“

Diese vielleicht revolutionär klingende Zeile aus der Eröffnungsrede des Parteivorsitzenden muss aber im Kontext betrachtet werden. Innerhalb der Rede werden immerzu Anknüpfungspunkte zwischen der aktuellen Bundesregierung und der Diktatur der DDR angebracht, wobei scherzhaft betont wird, dass es keinen direkt benannten Vergleich zwischen den Führungsspitzen der BRD und der DDR gibt – um womöglich strafrechtlicher Verfolgung aus dem Wege zu gehen. Der Ton wird schon fast verschwörungstheoretisch, wenn es gegen Ende der Rede heißt „Wir befinden uns in einem Kampf gegen Kräfte, die ein globalistisches [sic!] Programm der Nationenauflösung und der ethnisch-kulturellen Vereinheitlichung verfolgen. […] Es geht uns einzig um die Erhaltung unserer Art zu leben und zu sein.“

Doch wie möchte die AfD als größte Oppositionspartei ihre Ziele verfolgen? Neben öffentlichkeitswirksamen Auftritten in den sozialen Netzwerken, die oft aus geteilten Videos bestehen, in denen Bundestagsredner:Innen der AfD ihre Gegenredner:Innen vermeintlich „zerlegen“, werden kleine Anfragen gestellt. Mithilfe dieses Instrumentes kann die Opposition die Bundesregierung dazu veranlassen, Rechenschaft über ihr Handeln abzulegen. Somit sind die kleinen Anfragen eine Form der Kontrolle. Doch die Alternative für Deutschland nutzt diese Möglichkeit überwiegend, um Fragen zu ihrem aktuellen Hauptthema Migration zu stellen.

Das Augenmerk der AfD fällt nunmehr auf Schulen. Eine parteinahe Stiftung soll wie bei allen etablierten Parteien politische Bildung betreiben. Die SPD ehrt mit ihrer Friedrich-Ebert-Stiftung den ersten Reichspräsidenten der Weimarer Republik, die CDU ehrt mit ihrer Konrad-Adenauer-Stiftung einen ihrer Gründerväter – und die AfD? Sie benannte ihre Stiftung nach Erasmus von Rotterdam. Der Gelehrte der Renaissance und Vertreter des Humanismus, der mit seinem kritischen Denken der europäischen Aufklärung den Weg bereitete, wird somit zum Namensgeber der rechtspopulistischen und national-konservativen Partei.

Erasmus von Rotterdam wird auf der Internetpräsenz der Stiftung als „Verfechter ausgeprägter religiöser Toleranz“ beschrieben. Bemerkenswert ist, dass sich im Kuratorium der Stiftung Angelika Barbe befindet. Die DDR-Oppositionelle gehörte erst der SPD, dann der CDU und heute der islam- und fremdenfeindlichen Bewegung Pegida an. Erasmus von Rotterdam wird weiter wie folgt beschrieben: „Er legte Wert auf Neutralität und Toleranz.“ Inwiefern das Alexander Gaulands lang bejubelte Aussage von der „Erhaltung unserer Art zu leben und zu sein“ wiederspiegelt, bleibt fraglich.

Die Stiftung möchte durch Wochenendseminare, Vorträge und Publikationen politische Bildung vermitteln, als Beratungsagentur eine „alternative Politik“ fördern und durch Stipendien „zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes“ beitragen. Sie hat jedoch bislang nur mit dem Organisieren von Vorträgen begonnen. Dabei werden Sachkundige mit Doktortiteln eingeladen um kritisch über Migrationspolitik und andere Themen zu referieren. Auch wurde Dieter Stein eingeladen, um über neue Medien zu referieren. Er ist Chefredakteur der Jungen Freiheit, des Sprachrohrs der Neuen Rechten.

Durch „bildungspolitische“ Aktivitäten der Erasmus-Stiftung hat die AfD die Möglichkeit, ein neues Geschichtsbild zu kreieren und somit geschichtsrevisionistischen Strömungen im Stil von Björn Höcke und Alexander Gauland Einzug in Klassenzimmer zu gewähren. In Zukunft hat die AfD zudem die Möglichkeit, Lobbyarbeit zu betreiben, was durch die staatliche Finanzierung für Parteistiftungen wohl erleichtert wird. Der Stiftung stehen wohl bald 80 Millionen Euro Steuergelder zur Verfügung.

Das Wettern gegen parteinahe Stiftungen hat somit wohl ein Ende, denn die AfD macht selbst von diesem etablierten Mittel der Meinungsbildung Gebrauch. Ob die Oppositionspartei auch bald aufhört, parteipolitische Privilegien zu kritisieren, bleibt fraglich. Wohl wird dies nur solange der Fall sein, wie sie diese Privilegien nicht selbst in Anspruch nimmt.

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Union united?

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Da ist es passiert: Mit 30 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung hat die CSU-Landesgruppe in Wildbad Kreuth entschieden, die Fraktionsgemeinschaft mit der CDU auf Bundesebene aufzukündigen! Was wie eine Schlagzeile aus diesem Sommer klingen mag, war 1976 tatsächlich Realität, auch wenn der damaligen Trennung kein Sachstreit vorausging, sondern es vor allem wahltaktische Überlegungen der Auslöser waren.

Doch auch um den vor allem von den bayrischen Christsozialen entfachten Streit im Sommer 2018 zu verstehen, darf man die Frage nach dem Abschneiden bei der nächsten Wahl nicht ganz aus den Augen verlieren. Am 14. Oktober sind in Bayern Landtagswahlen und die CSU droht ihre absolute Mehrheit wieder zu verlieren, die sie in dieser Legislaturperiode hat (übrigens als einzige Partei überhaupt in einem Bundesland). Mit einer scharfen, repressiven Asylpolitik wird versucht, verlorengegangene Wähler*innen der AfD wieder abspenstig zu machen. Doch die Auseinandersetzung des Sommers geht tiefer und erzählt eine Geschichte von verletzten Eitelkeiten, persönlichen Animositäten und politischer Rivalität. Auslöser des lange schwelenden Konflikts war der von Horst Seehofer angekündigte „Masterplan Migration“.

In 63 Punkten stellte der Innenminister vor, wie er in Zukunft Zuwanderung und Integration in Deutschland gestalten wolle. Schon Wochen vor der Vorstellung hielt der Plan allerdings die Republik in Atem und stürzte die Regierung in eine tiefe Krise. Der Auslöser? In Punkt 27 wurden „Binnengrenzkontrollen“ gefordert, das heißt, die Grenze zwischen Deutschland, bzw. ganz konkret Bayern, und Österreich sollte nur nach erfolgter Kontrolle passiert werden dürfen. Die Möglichkeiten dazu sieht das Schengener Grenzabkommen zwar vor, der Normalfall ist dies allerdings keineswegs. Merkel hingegen wollte eine Lösung auf europäischer Ebene, ein EU-Gipfel Ende Juni sollte endlich Ergebnisse bringen. Bis dahin, so Seehofers Plan, sollten seine Ideen längst umgesetzt sein. Auch Merkels Erklärung, sie stimme mit 62,5 Punkten überein, beschwichtigte den Parteifreund nicht. Er pochte auf seine Eigenverantwortung als Minister und drohte, den gesamten Plan per Ministerentscheid umzusetzen.

Dass der Fortbestand von Regierungskoalition, Gemeinschaft der Unionsfraktion und ein stückweit auch europäischer Stabilität an einer einzigen Frage hängen konnte, kann nur verstehen, wer sich die Vorgeschichte anschaut. Praktisch seit Merkels vielzitierten Aussage „Wir schaffen das“ aus dem September 2015 wettert Seehofer gegen die Asylpolitik der Kanzlerin (obwohl sie eine liberale Linie schon seit 2016 eigentlich nicht mehr fährt, aber das ist ein anderes Thema). Er drohte mit Verfassungsklage, sprach von einer „Herrschaft des Unrechts“, demontierte die Kanzlerin auf dem CSU-Parteitag auf offener Bühne und forderte anderthalb Jahre lang eine Obergrenze, bis diese schließlich Einzug in den Koalitionsvertrag fand. Über die Entscheidung, die Grenzen zu öffnen, war Seehofer als bayrischer Ministerpräsident, darüber besteht weitgehend Einigkeit, nicht informiert, da Merkel ihn in der entscheidenden Nacht nicht erreichen konnte. Dieser Punkt ist wichtig, um die Abneigung und den Widerstand Seehofers zu verstehen, allein entscheidend wird er nicht gewesen sein. Seehofer hatte und hat sicherlich eine andere politische Auffassung, was die Problemlösung in Flüchtlingsfragen angeht, die für sein Verhalten mitverantwortlich ist.

Er war allerdings in Bayern auch getrieben von Freund*innen aus der eigenen Partei, vor allem von einem, seinem langjährigen Finanzminister Markus Söder. Der Franke, mittlerweile bayrischer Ministerpräsident, hegte jahrelang die Ambition, Ministerpräsident zu werden, Seehofer war ein Getriebener in der eigenen Partei und versuchte, die Flanke in das nationalkonservative bis rechtskonservative Lager zu schließen. In seiner Arbeit wurde er immer wieder von Querschüssen des Kronprinzen getroffen, auch diese beiden verband eine jahrelange Feindschaft. Beide sind sich ausgesprochen ähnlich, der Spruch von den Alphamännchen trifft hier wirklich zu; und zwei solche Charaktere können in der Regel schlecht nebeneinander existieren, ohne sich aneinander zu stoßen. Seehofer zweifelte an Söders Charakter und kritisierte seine Machtambitionen zumindest parteiintern deutlich, Söder wiederum vermisste bei seinem Vorgänger Führungskompetenz und erinnerte ihn bei jeder sich bietenden Gelegenheit an den Verlust der absoluten Mehrheit in Bayern. Im Streit mit der Schwesterpartei und der rhetorischen wie sachlichen Verschärfung im Themenfeld Asyl und Migration zogen sie aber zumindest vordergründig am selben Strang.

Beide erklärten Mitte Juni, auf europäischer Ebene habe es seit Jahren keine Lösung gegeben, daher brächte es auch nichts, der Kanzlerin Zeit bis zum nächsten EU-Gipfel zu geben. Die Warnungen der Altvorderen aus beiden Schwesterparteien, die scharfe Kritik, die den CSU-Plänen vom CDU-Vorstand und Seehofer von Kabinettskolleg*innen entgegenschlug, schien die Entschlossenheit nur zu verstärken. Alle Kompromissversuche und nächtlichen Marathonsitzungen von Partei- und Fraktionsvorständen blieben ergebnislos, Seehofer drohte weiter mit einem Alleingang vor dem EU-Gipfel, als Gegenpol waberte Merkels Richtlinienkompetenz, also ihr Recht, die Grundzüge der Regierungspolitik vorzugeben, durch den Raum. Deren Umsetzung, so viel war klar, hätte im Falle eines Alleingangs, nur Seehofers Absetzung bedeuten können.

Nachdem Merkel mit weitreichenden Zugeständnissen vom EU-Gipfel aus Brüssel zurückkehrte, die die CDU als „wirkungsgleich“ mit den Forderungen Seehofers beschrieb, da sie zum Beispiel Rücknahmeabkommen mit anderen europäischen Ländern vorsahen, entspannte sich die Lage keineswegs. In einer nächtlichen Sitzung des CSU-Vorstands bot Seehofer den Rücktritt von all seinen Ämtern an, sowohl Parteichef als auch Innenminister wäre er dann nicht mehr gewesen. Einen Tag später folgte die Kehrtwende und auch die Einigung mit der CDU wurde eingeleitet. Die Transitzentren (später in Transferzentren umgewandelt, damit die SPD als Koalitionspartner den „Masterplan“ mitträgt) blieben im Plan, Menschen sollten kurz hinter der Grenze in Unterkünfte verlagert werden, wo geklärt werden soll, ob andere EU-Staaten zuständig sind. Die CSU hat also vordergründig ihren Willen bekommen.

Was bleibt, sind allerdings massiv angeschlagene Führungspersonen, ramponierte Images und Abstürze in den Umfragewerten. Die CSU liegt im jüngsten Bayerntrend wie eingangs erwähnt bei nur noch 38%, die so eben noch weiter bestehende Union bundesweit zwischen 30 und 31%. Seehofers Beliebtheitswerte sind noch weiter in den Keller gerutscht, täglich gehen neue Rücktrittsforderungen vor allem aus der Opposition durch die Medien und in München demonstrierten am Wochenende mehr als 25.000 Menschen gegen die ausgrenzende Politik der CSU-Spitze. Auch die Kanzlerin ist allerdings schwer beschädigt, sie musste eine der schwersten Krisen ihrer Regierungszeit überstehen, der Aufhänger war eine Detailfrage, deren Inhalt womöglich weniger als 10 Menschen am Tag betreffen wird. Geholfen hat ihr, dass die CDU in der Auseinandersetzung geschlossen hinter ihr stand und aus den eigenen Reihen wie aus einem Mund die Forderung kam, man solle doch bitteschön den EU-Gipfel abwarten und auf die Kanzlerin vertrauen. Dennoch ist sie angeschlagen, beinahe sogar erpressbar geworden. Merkel hilft, dass eine ernstzunehmende Nachfolgekandidatin weiterhin nicht in Sicht ist. Wenn der politische Ton innerhalb der Koalition allerdings so bleibt, ist keineswegs ausgeschlossen, dass sich diese Frage auch schon weit vor den nächsten regulären Bundestagswahlen 2021 stellt, denn auch Neuwahlen standen in diesem Sommer im Raum. Vom Streit und der Uneinigkeit profitierte in Umfragen übrigens am stärksten – wen wundert es – die AfD.

Seenotrettung – Eine Frage der Legalität?

Jan Böhmermann tut es, Klaas Heufer-Umlauf tut es und viele weitere auch: Spenden sammeln und sich stark machen für die Rettung von MENSCHEN im Mittelmeer. Nichtregierungsorganisationen (NGO’s) setzen sich seit Jahren in gefährlichen Rettungsaktionen im Mittelmeer ein, um asylsuchende MENSCHEN vor dem Ertrinken zu retten. Die eingesetzten, maroden Boote, mit denen die MENSCHEN aus purer Verzweiflung versuchen Europa zu erreichen, sind nicht nur in einem desolaten Zustand, sie sind oftmals viel zu klein und mit nicht genügend Sprit ausgestattet, um überhaupt die nächste Küste erreichen zu können. Ganz zu schwiegen von funktionierenden GPS-Geräten, genügend Trinkwasser oder Nahrung.

In den letzten Jahren war der Einsatz solcher NGO’s schon schwierig genug. Immer wieder erlebten die Besatzungen Anfeindungen oder gerieten sogar unter Beschuss der libyschen Küstenwache. Immer wieder folgten heftige Auseinandersetzungen mit Regierungen über das Internationale Seerecht. Organisationen wie beispielsweise SeaWatch und Lifeline machten sich immer wieder stark für notbedürftige MENSCHEN und fuhren weiterhin hinaus aufs Meer, um Männer, Frauen und Kinder vor dem Ertrinken oder Verdursten auf hoher See zu retten.

Leider hat diese Diskussion mit der tragischen Geschichte des Schiffes Lifeline und dessen Kapitän einen neuen traurigen Höhepunkt erreicht. Die vor Gericht endende Kriminalisierung der Seenotretter. Fast eine Woche durfte der Kapitän mit seiner Besatzung und knapp 234 geretteten MENSCHEN an Bord, an keinen europäischen Hafen (Malta oder Italien) anlegen. Diese 234 Schutzsuchenden wurden vor der Küste Libyens von der NGO gerettet, an Bord genommen, teilweise medizinisch, mit Trinkwasser und Nahrung versorgt. Erst nachdem sich die EU-Länder zu einer Aufnahme der geretteten MENSCHEN entschieden hatten, erlaubte schlussendlich Malta das Anlegen der Lifeline.

Höhepunkt dieser Auseinandersetzung: Der Kapitän muss sich vor Gericht behaupten, da ihm vorgeworfen wird, er habe das Schiff ohne ordnungsgemäße Registrierung in maltesische Gewässer gesteuert. Völlig ungeachtet dessen, dass dieser Mann und seine Besatzung dafür 234 MENSCHENLEBEN retteten, musste er sich mit den kriminalisierenden Vorwürfen auseinandersetzen. Claus-Peter Reisch, der besagte Kapitän, durfte jetzt nach Deutschland reisen, um sich um seine pflegebedürftige Mutter zu kümmern. Dank der Spendenaktionen von Jan Böhmermann und Klaas Heufer-Umlauf konnten über 385.000€ gesammelt werden, um die Besatzung und den Kapitän der Lifeline in den Rechtskosten zu unterstützen und sogar weitere Schiffe zu chartern.

Alleine im Juni sind 629 MENSCHEN im Mittelmeer ertrunken – und die EU trägt durch die Kriminalisierung der Seenotrettung daran eine Mitschuld, so die Hilfsorganisationen. Aktuell sind viele Häfen im Mittelmeer für gerettete Flüchtlinge geschlossen. Darüber hinaus führt die Schließung der Häfen ebenfalls dazu, dass kaum noch NGO’s und deren Rettungsschiffe auf dem Mittelmeer nach MENSCHEN in Not suchen (dürfen!!!). Matteo Salvini, Italiens Innenminister der rechtspopulistischen Lega Nord, traf vor wenigen Tagen sogar die Aussage, dass selbst militärische Schiffe mit hilfsbedürftigen MENSCHEN an Bord keine Erlaubnis zum Einlaufen in den maltesischen Hafen erhalten werden.

Da muss man sich doch fragen: WO IST HIER DIE MENSCHLICHKEIT?????

Die Männer, Frauen und Kinder, die gerettet werden, sind MENSCHEN wie wir auch. Sie sind leider nicht mit den Glück ausgestattet, in einem sicheren Land geboren worden zu sein. Aus diesem und vielen weiteren Gründen machen sie sich auf den Weg, verlassen ihre Heimat, lassen Hab und Gut zurück und geben ihr letztes Geld, um in einer lebensgefährlichen Mission nach Europa zu kommen. Die letzte Station vor der Überfahrt heißt dabei meist Libyen. Wer immer noch Zweifel an den unzähligen, grausamen Geschichten voller Folter, Vergewaltigungen und menschenunwürdigen Unterbringungen hat, die die MENSCHEN dort erleben mussten, der darf gerne mal einen Blick auf die Seite des Auswertigen Amtes werfen. „Deutsche Staatsangehörige, die sich gegebenenfalls dort noch aufhalten, werden zur sofortigen Ausreise aufgerufen.“

Was bilden wir uns eigentlich ein, frage ich mich, beim Lesen dieser Zeilen. „Deutsche“ sollen sofort ausreisen – versuchen aber MENSCHEN anderer Nationen einen Weg zur Ausreise zu finden, lassen wir sie im Mittelmeer ertrinken. Es ist die Rede von hoher Gewaltbereitschaft, heftigen Infektionskrankheiten – wer aber kein Deutscher ist, dem muss auch nicht geholfen werden?!

Normalerweise war an dieser Stelle geplant Euch einen Einblick in das Internationale Seerecht zu geben. Ab wann Schiffe und Boote nicht mehr in nationalen Küstengebieten fahren, ab wann welche Institutionen für die Kontrolle, Bewachung oder eben auch die Rettung zuständig sind. Genau das macht aber meiner Meinung nach an dieser Stelle den Appel an unsere MENSCHLICHKEIT kaputt.

Es geht hier nicht um eine umstrittene Rechtslage oder um ein abzuwartendes Urteil. Es geht darum, dass täglich MENSCHEN sterben, weil ihnen momentan nicht geholfen werden darf! Es geht darum, dass Europa zu einer Festung wird, an deren Grenze man sich allem Anschein nach beim Retten zuerst die Frage nach der Legalität von MENSCHEN stellt und bis dahin beim Ertrinken zuschaut.

Fragen zu stellen, wer diese MENSCHEN sind, was sie antreibt in ein kaputtes Bott zu steigen oder wohin sie wollen darf! Nicht an erster Stelle stehen. Es muss sofort gehandelt werden, genau wie es die großartigen Helferinnen und Helfer der NGO’s schon seit langer Zeit tun. Diese Bereitschaft aus MENSCHLICHKEIT zu handeln, wird jedoch momentan leider verboten.

Aus diesem Grund möchte ich die Idee hinter den Petitionen und Spendenaktionen von öffentlichen Personen und auch vielen anderen unterstützen und auch Euch ermutigen, aktiv an Aktionen zur Unterstützung der Seenotrettung teilzunehmen und (falls möglich) den ein oder anderen Euro zu spenden.

Frauenwahlrecht in Deutschland

Na klar dürfen Frauen in Deutschland wählen, ist doch logisch. Aber seit wann eigentlich? Was weißt du selbst über das Frauenwahlrecht in Deutschland und über seine Einführung? Kennst du Frauenrechtlerinnen, die sich für dieses fundamentale und heute selbstverständliche Recht der Frauen eingesetzt haben und dafür auf die Straße gegangen sind?

Obwohl die Forderung der politischen Teilhabe aller Menschen schon in der Französischen Revolution (1789-1799) aufgeworfen wurde, brachte sie zunächst nur das Wahlrecht für Männer. Es dauerte noch viele Jahre bis zur Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Frauen, trotzdem kann die Zeit der Französischen Revolution als wichtiger Ausgangspunkt für die Internationale Frauenbewegung gesehen werden.

Die deutsche Revolution 1848/49 brachte die Frage nach dem Wahlrecht für Frauen dann auch nach Deutschland. Bei der Wahl der Nationalversammlung im Jahr 1848, waren Frauen allerdings noch von der Wahl ausgeschlossen. Wählen durften nur Männer ab 25 Jahren. Gegen diese Ungerechtigkeit wollten sich die Frauen wehren und in politische Vereine eintreten, um politisch mitzumischen. Daraufhin, wurden 1850 Vereinsgesetze erlasse, die es Frauen untersagten, sich politisch zu beteiligen. Ein herber Rückschlag, aber er hielt die Frauen nicht davon ab, weiter an ihrer Hoffnung auf (politische) Gleichberechtigung festzuhalten.

Die nachfolgenden Jahre brachten neben dem Wirtschaftsaufschwung auch Bewegung in die autoritären Strukturen der Gesellschaft. Politische Vereine rückten vom Rand der Gesellschaft in die Mitte und gaben auch der Frauenbewegung neuen Aufwind. Vom 16. bis 18. Oktober 1865 fand in Leipzig eine große Frauenkonferenz statt. Im Zuge dieser Versammlung wurde von den 120 anwesenden Frauen der erste Frauenbildungsverein, der „Allgemeine deutsche Frauenverein“ (ADF) gegründet. Der ADF setzte sich, als erster Frauenverein, für eigenständige Erwerbsmöglichkeiten für Frauen ein und widmete sich in den nächsten Jahren vor allem der Bildungsfrage. In der Petition „Gelbe Broschüre“, gerichtet an den preußischen Unterrichtsminister und das preußische Abgeordnetenhaus, forderten die Frauen um Lehrerin Helene Lange: „erstens eine grundlegend verbesserte Mädchenbildung, zweitens einen größeren Einfluss von Lehrerinnen auf die Erziehung der Schülerinnen und drittens die wissenschaftliche Lehrerinnenausbildung“. Gemeinsam mit Auguste Schmidt und Marie Loeper-Houselle gründete Helene Lange 1890 den „Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenverein“ (ADLV), eine der erfolgreichsten Frauenberufsorganisation. Der ADLV erzielte nach und nach großartige Erfolge. Ihm und ihren Mitgliedern ist zum Beispiel zu verdanken, dass Frauen seit 1899/1900 Universitäten besuchen dürfen, sowie die Mädchenschulreform im Jahr 1908, welche erstmals zur Verstaatlichung des Mädchenschulsystems führte. Im selben Jahr wurde offiziell das Vereinsgesetz abgeschafft, welches Frauen bis dato die Mitgliedschaft in politischen Parteien verbot. Ein großer Erfolg, der ihnen allerdings immer noch nicht das aktive (Berechtigung an Wahlen teilzunehmen) und passive (Berechtigung sich bei Wahlen aufstellen zu lassen) Wahlrecht brachte.

Die politischen Parteien, wie auch die Frauen selbst, stellten erst relativ spät konkrete Forderungen zum Wahlrecht für Frauen. Dies hing damit zusammen, dass es zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu einem allgemeinen Überdenken und Hinterfragen des bestehenden Wahlrechts (das Preußische Dreiklassenwahlrecht) kam. Es stellte sich die Frage, ob nicht die Zeit für eine Erneuerung des Wahlsystems und somit die Forderung nach einem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht für alle gekommen war. Bezogen auf die politischen Parteien zu dieser Zeit war die SPD die einzige Partei, die schon 1891 das Wahlrecht für Frauen forderte.

Am 11. März 1911 wurde zum ersten Mal der Internationale Frauentag in Europa gefeiert (später wurde er auf den 8.3. verlegt). Er stand unter dem Motto „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“ und lockte in Deutschland zehntausende Frauen auf die Straßen. Erst mit der Novemberrevolution 1918, nach dem ersten Weltkrieg, kam es dann zur Anerkennung gleicher Bürgerrechte. Dies bedeutete für Frauen, dass sie ENDLICH als vollwertige Staatsbürgerinnen anerkannt wurden. Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung hält dies wie folgt fest: „Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“ Als offizieller Stichtag für das Frauenwahlrecht in Deutschland gilt der 12. November 1918. In der Wahl zur Weimarer Nationalversammlung, am 19. Januar 1919 waren Frauen das erste Mal stimmberechtigt. 17 Millionen Frauen machten von ihrem neuen Recht Gebrauch, damit lag die Wahlbeteiligung dieser Gruppe bei etwa 82%. Es kandidierten 300 Frauen und es wurden 37 weibliche Abgeordnete gewählt, die in das neue Parlament einzogen. Die Frauenquote lag damit bei der ersten allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahl bei knapp 9%. Zum Vergleich, im derzeitigen Bundestag liegt der Anteil der weiblichen Abgeordneten bei 30,7%, leider etwa 6% niedriger als in der letzten Legislaturperiode. (Anmerkung: Diese Entwicklung könnte eventuell mit dem Frauenanteil innerhalb der beiden Parteien zu tun haben, die im 19. Bundestag neu oder wieder dazugekommen sind. In einer der beiden Parteien liegt die Frauenquote bei gerade mal 10,6%.)

Die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland und einigen weiteren europäischen Ländern feiert dieses Jahr also ihr hundertjähriges Jubiläum! Danke an alle tapferen Kämpferinnen und die Gruppe der Unterstützenden, die nicht locker gelassen haben, bis dieses fundamentale Recht ein allgemeines Recht in Deutschland geworden ist. Neuseeland ist übrigens Spitzenreiterin bei der Einführung des Frauenwahlrechts. Hier sind Frauen schon seit 1893 stimmberechtigt. In Europa führt Finnland die Liste an. Finninnen erkämpften sich das Frauenwahlrecht 1906.

Die Sozialdemokratin Marie Juchacz eröffnete den Auftritt der Frauen auf der parlamentarischen Bühne in Deutschland bei der Parlamentswahl 1919 übrigens mit den Worten: “Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit. Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.”

Ich möchte den Blogeintrag mit ihren Worten beenden. Freut euch auf eine Frauenpower-geladene zweite Jahreshälfte 2018 und im November steigt dann die riesen Feierei!

 

 

Hier findest du mehr Informationen:

http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/179230/1919-erste-frauen-im-parlament-18-02-2014

http://www.bpb.de/gesellschaft/gender/frauenbewegung/35256/aufbauphase-im-kaiserreich?p=all

Frauenanteil im 19. Bundestag: https://www.welt.de/politik/deutschland/article169078778/Diese-Fraktionen-haben-den-geringsten-Frauenanteil.html

Die Jugendhilfe der DDR – eine politisch-ideologische Umerziehung zum „neuen Menschen“

Betrachtet man die Jugendhilfe in unterschiedlichen Zeitabschnitten deutscher Geschichte, so fällt auch in jüngerer Vergangenheit ein System auf, von dem sich die heutige Kinder- und Jugendhilfe mit all ihren Institutionen und Hilfestellungen deutlich unterscheidet.

Das Jugendhilfesystem der DDR.

Bereits 1945 mit Beginn der Sowjetischen Besatzungszone im Osten Deutschlands richtete sich das Hauptaugenmerk der sozialistischen Ideologie auf die jugendliche Bevölkerungsgruppe. Man versprach sich mit der Gründung der Freien Deutschen Jugend (FDJ) im darauffolgenden Jahr eine einheitliche Massenorganisation, die Disziplin, das Einordnen ins System und die selbstlose Anstrengung zum Erreichen höherer(!), gesellschaftlicher Ziele durchsetzen könne.

Persönliche Interessen der im Mittelpunkt stehenden Bevölkerungsgruppe wurden gleichgemacht und das gesamtgesellschaftliche Wohl künstlich in den Vordergrund gedrängt.

 

Widerstand war zwecklos. Jugendliche gruppierten sich zu Protestbewegungen immer wieder zusammen und versuchten der Repression und dem aufgezwungen Ziel einer sozialistischen Persönlichkeit zu entkommen. Gefolgt waren diese Proteste jedoch oft von heftigsten Sanktionen seitens der SED.  Disziplinierungsmaßnahmen mit Foltermethoden, roher Gewalt und fürchterlicher Repression waren die schlimmsten der zu erwartenden Folgen, um den Jugendlichen nach nonkonformistischem Verhalten die Tugenden des Sozialismus näherzubringen.

 

Flucht als einziger Ausweg. Auch viele junge Menschen flohen noch vor dem Mauerbau aus der DDR, um dem System zu entkommen. Die SED reagierte vor allem auf die Jugendflucht mit geheuchelter Sorge und versuchte Verständnis zu vermitteln. Trotz vermeintlich offener Haltung änderte sich die Lage dramatisch nach dem Mauerbau 1961. Schikanen und Repressionen wurden heftiger und Proteste sollten mit Hilfe der FDJ unterdrückt werden.

 

1965: Das Jahr der ideologischen Wende. Immer wieder versuchte die Jugendpolitik mit „Phasen der Entspannung“ die Jugend in ihren Protesten zu besänftigen, bis 1965 auf der elften Tagung des Zentralkomitees der SED dem sogenannten Rowdytum, der Unsittlichkeit und den anarchistischen Tendenzen in der Jugendbewegung der endgültige Kampf angesagt wurde.

Auch mit der Ablösung Ulbrichts durch Erich Honecker als Parteisekretär der SED blieb eine Wendung hinsichtlich der Interessen und zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in der DDR aus.

Mit ihren hohen Anforderungen erreichte die Politik erneut das Gegenteil in der Jugendbewegung. Das ewige Auf und Ab zwischen Entspannung und Aufruhr kam wieder ins Rollen. Kontrollen und harte Strafmaßnahmen zur Disziplinierung der „außer Kontrolle geratenen Jugend“ waren an der Tagesordnung.

 

Diagnose: Schwererziehbar, kriminell, asozial oder einfach einer Subkultur zugehörend. Das Erziehungs- und Jugendhilfesystem in der DDR sanktionierte immer heftiger. Unter Einfluss des nationalsozialistischen Erziehungssystems und sowjetischen Vorbildern, wie beispielsweise Anton S. Makarenko erfuhr die politisch-ideologische Anstaltserziehung, mit Schwerpunkten der körperlichen Ertüchtigung bis zur absoluten Erschöpfung, Gewalt, Erniedrigung, Repression und der Kollektiverziehung einen traurigen Höhepunkt. „Einen neuen Menschen auf eine neue Weise schaffen“ – Das erklärte Ziel aller Jugendhilfeeinrichtungen. Oder auch: politisch-ideologische Umerziehung zu einer sozialistischen Persönlichkeit, mit den Eigenschaften: fröhlich, mutig, straff, bereit zum Kämpfen, befähigt zum Bauen und das Leben liebend.

Getreu der marxistisch-leninistischen Auffassung von Erziehung war in der DDR-Erziehung  kein Platz für Individualität. Menschen galten lediglich als Teil eines ideologischen Überbaus.

 

Vor allem in Kinderheimen und Jugendwerkhöfen mussten Heranwachsende unterschiedlichsten Alters grausame Sanktionen über sich entgehen lassen. Mit eng, fast militärisch getakteten Zeitplänen drängelte man Kinder und Jugendlich durch den Heimalltag und versuchte stets das politische Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Entscheidungen eigenständig treffen und privater Besitz von Gegenständen waren hier die absolute Seltenheit. Vielmehr entschied die Macht und Willkür der Erzieherinnen und Erzieher über fast alle Angelegenheiten die das Leben der „Inhaftierten“ betrafen.

Insassen auch deswegen, weil man kurzer Hand nach dem Krieg einfach alte Gefängnisgebäude zur Unterbringung der Kinder und Jugendlichen nutze. Zynisch gesagt: Sinnvoll für die Grausamkeiten, die vor allem Jugendliche über sich ergehen lassen mussten.

Ausgangssperre, unsinnige und sich bis ins Unendliche wiederholende Reinigungsarbeiten, Sport bis zur absoluten Erschöpfung, Schläge, teilweise wochenlanger Einzelarrest, Essenssperre oder Arrest in Dunkel- und Flutkammern und teilweise sogar sexueller Missbrauch durch Erzieherinnen und Erzieher prägten den furchtbaren und traumatisierenden Aufenthalt vor allen in sogenannten Jugendwerkhöfen der DDR.

Schon in der Weimarer Republik taucht der Begriff des Jugendwerkhofs auf. Verstanden hat man darunter eine Resozialisierungsanstalt, die verhaltensauffällige Jugendliche vor dem Gefängnis bewahren sollte. Dass eine solche Einrichtung viel schlimmer als der Aufenthalt in einem Gefängnis sein konnte, beweisen die Aufzeichnungen in ehemaligen Zellen und die schockierenden Erzählungen von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, von denen sich bis heute viele in psychologischer Behandlung befinden, um die Geschehnisse und Erlebnisse ihrer Jugend zu verarbeiten.

Gründe wie Schulbummelei, Disziplinlosigkeit, Herumtreiberei, übermäßiger Alkoholkonsum oder sexuelle Verwahrlosung lassen sich in den Akten der Inhaftierten wiederfinden. Diese Vorwürfe gepaart mit Verstößen gegen eine Heimeinrichtung, waren zur damaligen Zeit auch Einweisungsgründe in den einzigen Geschlossenen Jugendwerkhof im sächsischen Torgau. Ausgerechnet in der Stadt, in der eines der bekanntesten Fotos zum Ende des Zweiten Weltkriegs aufgenommen und um die Welt geschickt wurde. (Handschlag zwischen amerikanischen und sowjetischen Soldaten auf einer zerstörten Brücke.)

 

Die Explosionsmethode. Bei Einlieferung der Jugendlichen, meist durch die Polizei, fand diese, auf A.S. Makarenko zurückgehende Methode ihren Einsatz. Ohne, dass Jugendliche wussten, was ihnen vorgeworfen wurde, wurden sie teilweise tagelang in Einzelarrest gesteckt und oftmals erst Wochen danach über ihr Fehlverhalten aufgeklärt. Der Alltag, geprägt von militärischen Übungen und Drill, Strafen und Arbeit, war für die 14-18 jährigen oftmals der blanke Horror. Von Beschulung im herkömmlichen Sinne darf übrigens in solchen Einrichtungen nicht die Rede sein. Aus Aufzeichnungen geht hervor, dass die Beschulung der Jugendlichen völlig vernachlässigt wurde und stets zu Zwecken der politisch-ideologischen Abrichtung missbraucht wurde.

 

Betrachtet man die heutige Jugendhilfe, ist es fast erstaunlich, dass binnen „so kurzer“ Zeit doch so maßgebliche Veränderungen stattgefunden haben. Glücklicherweise beschäftigt sich die heutige Jugendhilfe vor allem mit dem Schutz, der Förderung,  der Erziehung  und dem Wohl der Kinder und Jugendlichen. Im Sozialgesetzbuch VIII sind die aktuellen Bestimmungen, welche den Grundstein jeglicher pädagogische Arbeit darstellen, aufgeführt. Kindern, Jugendlichen und deren Eltern oder Erziehungsberechtigten wird hierbei eine beratende und unterstützende Förderung zum Wohl der Betroffenen zugesagt.

Vergleicht man beide Jugendhilfesysteme und stellt solche Veränderungen fest, so muss man sich die Frage stellen, wie es sein kann, dass Universitäten und Schulen gerade diese grausame Vergangenheit der Jugendhilfe nicht als festen Bestandteil in ihre Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen aufnimmt. Denn gerade aus solchen Gräueltaten müssen Lehren gezogen werden, um verantwortungsbewusste Pädagoginnen und Pädagogen heranwachsen zu lassen. Um es mit den Worten von Max Mannheimer zu sagen: „Ihr seid nicht Schuld an dem, was war, aber verantwortlich, dass es nicht mehr geschieht.“

Genau aus diesem Grund befindet sich heute in dem ehemaligen Jugendwerkhof Torgau eine Gedenkstätte, die die Geschichte dieser Einrichtung aufarbeitet, Zeitzeuginnen und –zeugen einen Ort der Aufarbeitung und jungem pädagogischen Personal, sowie allen anderen Interessierten einen Lernort bietet, wie er eindrücklicher kaum sein könnte.

Weitere Infos hier:

http://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/182642/jugendhilfe-und-heimerziehung-in-der-ddr

 

https://www.welt.de/politik/deutschland/article7014305/Der-brutale-Alltag-in-den-DDR-Jugendwerkhoefen.html

 

http://www.jugendwerkhof-torgau.de/

 

http://www.spiegel.de/einestages/jugendwerkhof-torgau-ddr-heime-fuer-rebellische-jugendliche-a-1036755.html

 

weitere Literatur kann gerne per Mail erfragt werden.