Frauenwahlrecht in Deutschland

Na klar dürfen Frauen in Deutschland wählen, ist doch logisch. Aber seit wann eigentlich? Was weißt du selbst über das Frauenwahlrecht in Deutschland und über seine Einführung? Kennst du Frauenrechtlerinnen, die sich für dieses fundamentale und heute selbstverständliche Recht der Frauen eingesetzt haben und dafür auf die Straße gegangen sind?

Obwohl die Forderung der politischen Teilhabe aller Menschen schon in der Französischen Revolution (1789-1799) aufgeworfen wurde, brachte sie zunächst nur das Wahlrecht für Männer. Es dauerte noch viele Jahre bis zur Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Frauen, trotzdem kann die Zeit der Französischen Revolution als wichtiger Ausgangspunkt für die Internationale Frauenbewegung gesehen werden.

Die deutsche Revolution 1848/49 brachte die Frage nach dem Wahlrecht für Frauen dann auch nach Deutschland. Bei der Wahl der Nationalversammlung im Jahr 1848, waren Frauen allerdings noch von der Wahl ausgeschlossen. Wählen durften nur Männer ab 25 Jahren. Gegen diese Ungerechtigkeit wollten sich die Frauen wehren und in politische Vereine eintreten, um politisch mitzumischen. Daraufhin, wurden 1850 Vereinsgesetze erlasse, die es Frauen untersagten, sich politisch zu beteiligen. Ein herber Rückschlag, aber er hielt die Frauen nicht davon ab, weiter an ihrer Hoffnung auf (politische) Gleichberechtigung festzuhalten.

Die nachfolgenden Jahre brachten neben dem Wirtschaftsaufschwung auch Bewegung in die autoritären Strukturen der Gesellschaft. Politische Vereine rückten vom Rand der Gesellschaft in die Mitte und gaben auch der Frauenbewegung neuen Aufwind. Vom 16. bis 18. Oktober 1865 fand in Leipzig eine große Frauenkonferenz statt. Im Zuge dieser Versammlung wurde von den 120 anwesenden Frauen der erste Frauenbildungsverein, der „Allgemeine deutsche Frauenverein“ (ADF) gegründet. Der ADF setzte sich, als erster Frauenverein, für eigenständige Erwerbsmöglichkeiten für Frauen ein und widmete sich in den nächsten Jahren vor allem der Bildungsfrage. In der Petition „Gelbe Broschüre“, gerichtet an den preußischen Unterrichtsminister und das preußische Abgeordnetenhaus, forderten die Frauen um Lehrerin Helene Lange: „erstens eine grundlegend verbesserte Mädchenbildung, zweitens einen größeren Einfluss von Lehrerinnen auf die Erziehung der Schülerinnen und drittens die wissenschaftliche Lehrerinnenausbildung“. Gemeinsam mit Auguste Schmidt und Marie Loeper-Houselle gründete Helene Lange 1890 den „Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenverein“ (ADLV), eine der erfolgreichsten Frauenberufsorganisation. Der ADLV erzielte nach und nach großartige Erfolge. Ihm und ihren Mitgliedern ist zum Beispiel zu verdanken, dass Frauen seit 1899/1900 Universitäten besuchen dürfen, sowie die Mädchenschulreform im Jahr 1908, welche erstmals zur Verstaatlichung des Mädchenschulsystems führte. Im selben Jahr wurde offiziell das Vereinsgesetz abgeschafft, welches Frauen bis dato die Mitgliedschaft in politischen Parteien verbot. Ein großer Erfolg, der ihnen allerdings immer noch nicht das aktive (Berechtigung an Wahlen teilzunehmen) und passive (Berechtigung sich bei Wahlen aufstellen zu lassen) Wahlrecht brachte.

Die politischen Parteien, wie auch die Frauen selbst, stellten erst relativ spät konkrete Forderungen zum Wahlrecht für Frauen. Dies hing damit zusammen, dass es zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu einem allgemeinen Überdenken und Hinterfragen des bestehenden Wahlrechts (das Preußische Dreiklassenwahlrecht) kam. Es stellte sich die Frage, ob nicht die Zeit für eine Erneuerung des Wahlsystems und somit die Forderung nach einem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht für alle gekommen war. Bezogen auf die politischen Parteien zu dieser Zeit war die SPD die einzige Partei, die schon 1891 das Wahlrecht für Frauen forderte.

Am 11. März 1911 wurde zum ersten Mal der Internationale Frauentag in Europa gefeiert (später wurde er auf den 8.3. verlegt). Er stand unter dem Motto „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“ und lockte in Deutschland zehntausende Frauen auf die Straßen. Erst mit der Novemberrevolution 1918, nach dem ersten Weltkrieg, kam es dann zur Anerkennung gleicher Bürgerrechte. Dies bedeutete für Frauen, dass sie ENDLICH als vollwertige Staatsbürgerinnen anerkannt wurden. Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung hält dies wie folgt fest: „Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“ Als offizieller Stichtag für das Frauenwahlrecht in Deutschland gilt der 12. November 1918. In der Wahl zur Weimarer Nationalversammlung, am 19. Januar 1919 waren Frauen das erste Mal stimmberechtigt. 17 Millionen Frauen machten von ihrem neuen Recht Gebrauch, damit lag die Wahlbeteiligung dieser Gruppe bei etwa 82%. Es kandidierten 300 Frauen und es wurden 37 weibliche Abgeordnete gewählt, die in das neue Parlament einzogen. Die Frauenquote lag damit bei der ersten allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahl bei knapp 9%. Zum Vergleich, im derzeitigen Bundestag liegt der Anteil der weiblichen Abgeordneten bei 30,7%, leider etwa 6% niedriger als in der letzten Legislaturperiode. (Anmerkung: Diese Entwicklung könnte eventuell mit dem Frauenanteil innerhalb der beiden Parteien zu tun haben, die im 19. Bundestag neu oder wieder dazugekommen sind. In einer der beiden Parteien liegt die Frauenquote bei gerade mal 10,6%.)

Die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland und einigen weiteren europäischen Ländern feiert dieses Jahr also ihr hundertjähriges Jubiläum! Danke an alle tapferen Kämpferinnen und die Gruppe der Unterstützenden, die nicht locker gelassen haben, bis dieses fundamentale Recht ein allgemeines Recht in Deutschland geworden ist. Neuseeland ist übrigens Spitzenreiterin bei der Einführung des Frauenwahlrechts. Hier sind Frauen schon seit 1893 stimmberechtigt. In Europa führt Finnland die Liste an. Finninnen erkämpften sich das Frauenwahlrecht 1906.

Die Sozialdemokratin Marie Juchacz eröffnete den Auftritt der Frauen auf der parlamentarischen Bühne in Deutschland bei der Parlamentswahl 1919 übrigens mit den Worten: “Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit. Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.”

Ich möchte den Blogeintrag mit ihren Worten beenden. Freut euch auf eine Frauenpower-geladene zweite Jahreshälfte 2018 und im November steigt dann die riesen Feierei!

 

 

Hier findest du mehr Informationen:

http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/179230/1919-erste-frauen-im-parlament-18-02-2014

http://www.bpb.de/gesellschaft/gender/frauenbewegung/35256/aufbauphase-im-kaiserreich?p=all

Frauenanteil im 19. Bundestag: https://www.welt.de/politik/deutschland/article169078778/Diese-Fraktionen-haben-den-geringsten-Frauenanteil.html

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