Nicht zu Ende gedacht

 

Es gibt keine Rezensionen über das Sterben. Sterben ist ein individuell einmaliges Ereignis. I. d. R. in seinen Folgen unumkehrbar und permanent. Da also niemand aus Erfahrung weiß, wie es ist, aus dem Leben zu scheiden, ist es nicht mehr als verständlich, dass Menschen dem Gedanken an den eigenen Tod zumeist stark aversiv entgegenstehen und dieses Thema gerne nicht weiter vertiefen möchten. Es erscheint schlimm genug, dass unser Ende von Anfang an feststeht und in seiner Endgültigkeit so schwer zu fassen ist, dass auf eine Auseinandersetzung mit dem Unausweichlichen doch lieber verzichtet wird. Ob dies eine sinnvolle Strategie ist, um mit der eigenen Vergänglichkeit umzugehen, kann ich nicht beurteilen, aber wer sich anmaßt oder in der Verantwortung ist, über Fragen des Ablebens, die die Allgemeinheit betreffen, entscheiden zu wollen oder zu müssen, darf es sich nicht so leicht machen und das Thema totschweigen.

Nun gehört es aber auch zur Wahrheit, dass es nicht allen Menschen schwerfällt, sich aus einer empfundenen Notwendigkeit heraus ganz konkret mit dem eigenen Ende auseinanderzusetzen. So kann das intensive Nachdenken über eine Selbsttötung oder gar der drängende Wunsch nach dem Suizid Symptom einer psychischen Krankheit oder eines körperlichen Leidens sein, wobei dies nur allgemeine Bespiele sind. Allen Ursachen gemein ist die Überzeugung, das zugrundeliegende Problem nur durch den eigenen Tod lösen zu können. Sicherlich mag es Menschen geben, denen geholfen werden kann, sodass der Todeswunsch überwunden wird. Doch was ist mit denen, für die es keine Hilfe mehr gibt? Die auf keine Heilung mehr hoffen können, die Stunde um Stunde in entsetzlichen Schmerzen den Tod als einzige Erlösung herbeisehnen?

Diese Menschen, die selbstbestimmt und in Würde aus dem Leben scheiden möchten, das ihnen schon zu lange kein Leben mehr ist, hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Sinn, als es am 02. März 2017 ein Urteil sprach, das Hilfe verspricht: „Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung“. Hiermit hat das Gericht aber ganz bestimmt nicht einen Freifahrtschein für alle ausgestellt, die es sich aus irgendwelchen Gründen in den Kopf gesetzt haben, sterben zu wollen. Die Rahmenbedingungen für die Erlaubnis, eine tödliche Dosis des Medikaments zu erwerben, sind klar definiert. Wer nicht schwer und unheilbar erkrankt ist und in Folge seines gravierenden körperlichen Leidens einem unerträglichen Leidensdruck ausgesetzt ist oder nicht entscheidungsfähig ist, kann sich nicht auf das Urteil berufen. Die Hürden sind somit dem heiklen Thema entsprechend hoch gesetzt, was den Kreis derer, die zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital berechtigt sind, stark eingrenzt. Eine massenhafte Selbsttötung aufgrund des Urteils wäre daher nicht zu erwarten. Doch warum „wäre“ und nicht „ist“? Ganz einfach: Das rechtskräftige Urteil wird vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht anerkannt.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Jens Spahn untersteht, wurde von ihm angewiesen, das besagte Medikament nicht zum Zwecke der Selbsttötung auszuhändigen. Damit widersetzt sich der Bundesgesundheitsminister einem höchstrichterlichen Urteil und lässt Menschen warten, denen ebendieses Warten eine Qual ist, und begründet dies vorerst nicht einmal. Erst über ein Jahr nach seiner Anordnung an das BfArM lässt Spahn laut Tagesspiegel mitteilen: „Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen. “Ein Argument der Machart: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Wer das als denkbar unbefriedigend empfindet, wird sich auch über die Einsicht nicht wundern, dass das klar als strenge Ausnahme zum Betäubungsmittelgesetz formulierte Urteil nach Ansicht Spahns nicht mit dem Betäubungsmittelgesetz vereinbar ist. Ausnahmen weichen also tatsächlich von den Regeln, zu denen sie Ausnahmen bilden, ab. Wer hätte das gedacht?

Möglicherweise damit es den bisherigen 108 Antragssteller/-inn-/-en nicht langweilig wird, erhielten sie Formbriefe vom BfArM. Da schon bei der Veröffentlichung des Artikels des Tagesspiegel am 03. Juli 2018 laut BfArM 21 der Wartenden verstorben waren, kann man davon ausgehen, dass sich das Problem zumindest aus Sicht der Behörde sukzessive von selbst löst. Ohne Aussicht auf Bearbeitung wird wohl niemand mehr einen solchen Antrag stellen und sich eher nach Alternativen – wie auch immer diese aussehen mögen – umschauen.

Mit seiner Ablehnung gegenüber dem Gerichtsurteil steht Spahn nicht alleine da. So äußerte sich der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery folgendermaßen: „Zu welchen Verwerfungen dieses Urteil in der Praxis führen wird, zeigt allein die Frage, ob das BfArM nun zu einer Ausgabestelle für Tötungsmittel degradiert werden soll. Und welcher Beamte im BfArM soll denn dann entscheiden, wann eine extreme Ausnahmesituation‘ vorliegt? Eine solche Bürokratieethik ist unverantwortlich.“ Dass seine Sorge in erster Linie der möglichen Degradierung einer Behörde gilt, lässt eine Borniertheit erkennen, die diesem sensiblen Thema alles andere als angemessen ist. Wo das Wohl der Patient/-inn-/en schierer Arroganz weichen muss, ist das Gesundheitssystem deutlich in Schieflage geraten.

Gerade weil es um Menschenleben geht, darf es nicht sein, dass sich diejenigen, die das Heft des Handelns in den Händen halten, vollkommen gegen gute Argumente sperren und jede Debatte mit der Angst vor Tabubrüchen, Gesetzesverstößen und dem Schutz des Lebens im Keim zu ersticken suchen. Es muss auch das gedacht werden, was den Außenstehenden widerstrebt. Für die Betroffenen ist es traurige Realität. Für sie hat das eigene Leben alles Schützenswerte eingebüßt. Ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen, gebietet die Menschlichkeit.

Dennis Koch

Links:

https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/967398/brief-bgm-spahn-contra-abgabe-arzneien-suizid.html

https://www.tagesspiegel.de/politik/beihilfe-zum-suizid-der-gesundheitsminister-muss-aufklaeren-warum-er-das-sterbehilfe-urteil-ablehnt/22763974.html

https://www.bverwg.de/de/020317U3C19.15.0

https://www.deutsche-depressionshilfe.de/start

Kommentar verfassen