Gentest für Down-Syndrom Erkrankung soll in Zukunft eine Kassenleistung werden

In Deutschland leben heute ca. 30. bis 50.000 Menschen mit Down-Syndrom („Trisomie 21“). Auf vielen Plakaten zum Thema Inklusion finden wir Menschen mit diesem ‚Gendeffekt‘. Doch etwa 90 % der Eltern mit der Diagnose auf ein Down-Syndrom entscheiden sich heute für eine Abtreibung. Die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen mit ‘Trisomie 21’ hat erheblich abgenommen. Der Gentest hat bereits vor Jahren eine ethisch und moralische Debatte ausgelöst.

Seit 2012 gibt es auf dem deutschen Markt einen Gentest auf Trisomien, der schon ab der zehnten Schwangerschaftswoche möglich ist. In Zukunft soll dieser Gentest von den Krankenkassen bezahlt werden. Kritiker sind besorgt und gehen davon aus, dass die Zahl der Abtreibungen deutlich steigen wird.

Der Bundestag hat in diesem Zusammenhang am 11. April 2019 in einer Orientierungsdebatte über Bluttests vor der Geburt etwa auf das Down-Syndrom des Kindes diskutiert. Hierbei ging es um eine offene Debatte, die keine Vorgaben von den Fraktionen hatte. Die zentrale Frage in diesem Zusammenhang lautete, soll der Bluttest auf Down-Syndrom für Schwangere eine Kassenleistung werden, ja oder nein? Für beide Positionen gibt es starke Argumente. Sollte das Recht auf Leben geschützt werden? Senden wir damit das Signal, behinderte Menschen sind unerwünscht?

Weitere Informationen zu der kontroversen Debatte findet ihr unter:

https://www.tagesspiegel.de/politik/gentest-debatte-im-bundestag-wie-koennen-wir-die-automatik-zur-abtreibung-durchbrechen/24207394.html

https://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/bluttest-auf-down-syndrom-soll-kassenleistung-werden-a-1258066.html

https://www.die-tagespost.de/politik/Diese-Debatte-haette-es-gar-nicht-geben-duerfen;art4685,197358

https://www.welt.de/politik/deutschland/article179912242/Down-Syndrom-Test-Sendet-vor-allem-eine-Botschaft-Behinderte-Kinder-sind-unerwuenscht.html

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